GPS und Mitarbeiterüberwachung in Albanien: Was Sie für die Konformität brauchen
Aktualisiert am 15. Juni 2026
Was Sie brauchen
Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.
Vorherige Information der Beschaeftigten und Rechtsgrundlage (Gesetz 124/2024, Art. 13)
JaverpflichtendDie beschaeftigte Person ist vor der Datenerhebung ueber Zwecke und Rechtsgrundlage zu informieren; erforderlich ist eine der Grundlagen nach Art. 7 (in der Praxis das berechtigte Interesse).
Legge 124/2024 sulla protezione dei dati personali (in vigore dal 1 febbraio 2025)
Vorherige Meldung an eine Behoerde oder deren Genehmigung vor der Installation
Neinnicht erforderlichDie fruehere Meldung/Registrierung bei der IDP wurde mit dem Gesetz 124/2024 abgeschafft; der Verantwortliche fuehrt ein internes Verzeichnis der Verarbeitungstaetigkeiten.
Legge 124/2024 sulla protezione dei dati personali (in vigore dal 1 febbraio 2025)
Grundlage = berechtigtes Interesse, nicht die Einwilligung
JaverpflichtendDie uebliche Grundlage ist das berechtigte Interesse (Art. 7), nicht die Einwilligung, die im Arbeitsverhaeltnis kaum freiwillig sein kann.
Legge 124/2024 sulla protezione dei dati personali (in vigore dal 1 febbraio 2025)
Am wenigsten eingreifendes Mittel, spezifischer Zweck und minimale Speicherung (IDP-Leitlinie)
JaverpflichtendNach Auffassung der IDP muss die Ueberwachung das am wenigsten eingreifende Mittel verwenden, durch einen konkreten Bedarf gerechtfertigt und so kurz wie moeglich gespeichert sein; die ueberwachte Person ist zu informieren.
IDP, linea guida n. 03 del 30.04.2025 sulla videosorveglianza
Folgenabschaetzung (DSFA) bei systematischer Ueberwachung in grossem Umfang (Art. 31)
JaverpflichtendEine Folgenabschaetzung ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko mit sich bringt, einschliesslich systematischer Ueberwachung in grossem Umfang.
Legge 124/2024 sulla protezione dei dati personali (in vigore dal 1 febbraio 2025)
Das Verfahren, Schritt für Schritt
- 1
Bestimmen Sie eine gueltige Rechtsgrundlage (berechtigtes Interesse, Art. 7) und fuehren Sie das interne Verarbeitungsverzeichnis.
- 2
Informieren Sie die Beschaeftigten vor der Datenerhebung (Art. 13).
- 3
Pruefen Sie das am wenigsten eingreifende Mittel und einen spezifischen Zweck.
- 4
Fuehren Sie die Folgenabschaetzung (DSFA) bei systematischer Ueberwachung durch; konsultieren Sie die IDP, wenn das Restrisiko hoch bleibt.
- 5
Konfigurieren Sie das System mit Datenminimierung und minimaler Speicherung.
- 6
Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.
An wen Sie sich wenden
Zuständige Behörde
IDP (Komisioneri per te Drejten e Informimit dhe Mbrojtjen e te Dhenave Personale)
Albanien ist ein Beitrittskandidat ausserhalb der EU mit einem eigenen, an die DSGVO angeglichenen nationalen Gesetz (Gesetz 124/2024). Eine einzige nationale Behoerde, die IDP; keine regionale Aufteilung.
Geprüft am 15. Juni 2026
Was Sie riskieren
460.000 ALL (rund 4.400 EUR)
IDP, Entscheidung 49/1 vom 8. Januar 2024: Geldbusse gegen EuroCom CX, weil Beschaeftigte ohne ihr Wissen durch in den Bueros installierte Videoueberwachung ueberwacht wurden, unter Verstoss gegen die Informationspflicht. Es handelt sich nicht um einen GPS-Fall, und er wurde nach dem fruheren Gesetz (9887/2008) entschieden, das spaeter durch das Gesetz 124/2024 aufgehoben wurde.
https://www.dataguidance.com/news/albania-idp-fines-eurocom-all-460000-unlawful-video
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Quellen
Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.
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