GPS und Mitarbeiterüberwachung in Belarus: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Gesonderte und spezifische Einwilligung des Mitarbeiters zur Geolokalisierung + detaillierte Information (Gesetz 99-Z)

    Javerpflichtend

    Das belarussische Modell beruht auf der Einwilligung; fuer GPS empfiehlt sich die gesonderte und spezifische Einwilligung des Mitarbeiters, mit einer detaillierten Information (Verantwortlicher, Zwecke, Liste der Daten, Dauer, verarbeitende Stellen, Rechte). Die Ausnahme fuer Arbeitsverhaeltnisse deckt die gewoehnliche Verwaltung des Verhaeltnisses ab, nicht eine fortlaufende GPS-Ueberwachung.

    Legge della Repubblica di Bielorussia n. 99-Z del 7 maggio 2021 sulla protezione dei dati personali (NPDPC)

  • Vorherige Genehmigung oder Registrierung bei einer Behoerde vor der Installation

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    Eine allgemeine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich; die Eintragung in das Register der Betreiber ist nur fuer risikoreiche Kategorien erforderlich (biometrische/genetische Daten, besondere Uebermittlungen, 100.000+ Betroffene). Ein Arbeitgeber, der GPS bei eigenem Personal einsetzt, bleibt in der Regel unter der Schwelle.

    DLA Piper, applicazione e sanzioni in Bielorussia

  • Rechtsgrundlage = in der Regel die Einwilligung (auf Einwilligung ausgerichtetes Modell, anders als die DSGVO)

    Javerpflichtend

    Anders als bei der DSGVO ist die Hauptrechtsgrundlage die Einwilligung des Mitarbeiters, und es ist eine Einwilligung fuer jeden Zweck der Verarbeitung erforderlich.

    GRATA, protezione dei dati e privacy dei dipendenti in Bielorussia

  • Keine Verarbeitung ueber den Zweck hinaus; Einwilligung fuer jeden Zweck

    Javerpflichtend

    Die Verarbeitung ist auf die angegebenen Zwecke zu beschraenken, mit einer gesonderten Einwilligung fuer jeden Zweck; der Verantwortliche muss die Mitarbeiter informieren und die Verarbeitung beenden, wenn die Rechtsgrundlage entfaellt.

    GRATA, protezione dei dati e privacy dei dipendenti in Bielorussia

  • Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA)

    Neinnicht erforderlich

    Das belarussische Recht sieht keine Folgenabschaetzung nach Art der DSGVO vor; es verlangt jedoch einen Datenschutzbeauftragten und die Meldung von Verletzungen innerhalb von 3 Werktagen.

    DLA Piper, applicazione e sanzioni in Bielorussia

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Holen Sie die gesonderte und spezifische Einwilligung des Mitarbeiters zur Geolokalisierung ein.

  2. 2

    Informieren Sie detailliert (Verantwortlicher, Zwecke, Liste der Daten, Dauer, verarbeitende Stellen, Rechte).

  3. 3

    Pruefen Sie, ob Sie unter die Schwellen fuer die Eintragung in das Register der Betreiber fallen (risikoreiche Daten).

  4. 4

    Bestellen Sie einen Datenschutzbeauftragten und richten Sie die Meldung von Verletzungen innerhalb von 3 Tagen ein.

  5. 5

    Beschraenken Sie die Verarbeitung auf die angegebenen Zwecke und beenden Sie sie, wenn die Rechtsgrundlage entfaellt.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

NPDPC (Centro nazionale per la protezione dei dati personali)

https://cpd.by/en/about-center/

https://cpd.by/en/about-center/

Belarus liegt ausserhalb der EU und wendet die DSGVO nicht an. Es gilt das Gesetz 99-Z von 2021, das auf der Einwilligung beruht. Der Kontext ist autoritaer und die Transparenz ueber die Durchsetzung ist begrenzt. Die einzige nationale Behoerde ist das NPDPC.

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

bis zu etwa 200 Basiseinheiten (rund 2.600 Euro), zusaetzlich zur moeglichen strafrechtlichen Haftung

Eine spezifische, veroeffentlichte belarussische Entscheidung zu GPS bei Mitarbeitern ist nicht ersichtlich, und die Transparenz ueber die Durchsetzung ist begrenzt. Die hoechsten verwaltungsrechtlichen Sanktionen fuer Datenverstoesse erreichen etwa 200 Basiseinheiten (rund 2.600 Euro), mit moeglicher strafrechtlicher Haftung in den schwersten Faellen.

https://www.dlapiperdataprotection.com/?t=enforcement&c=BY

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Quellen

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