GPS und Mitarbeiterüberwachung in Belarus: Was Sie für die Konformität brauchen
Aktualisiert am 15. Juni 2026
Was Sie brauchen
Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.
Gesonderte und spezifische Einwilligung des Mitarbeiters zur Geolokalisierung + detaillierte Information (Gesetz 99-Z)
JaverpflichtendDas belarussische Modell beruht auf der Einwilligung; fuer GPS empfiehlt sich die gesonderte und spezifische Einwilligung des Mitarbeiters, mit einer detaillierten Information (Verantwortlicher, Zwecke, Liste der Daten, Dauer, verarbeitende Stellen, Rechte). Die Ausnahme fuer Arbeitsverhaeltnisse deckt die gewoehnliche Verwaltung des Verhaeltnisses ab, nicht eine fortlaufende GPS-Ueberwachung.
Vorherige Genehmigung oder Registrierung bei einer Behoerde vor der Installation
Es kommt darauf annur in bestimmten FällenEine allgemeine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich; die Eintragung in das Register der Betreiber ist nur fuer risikoreiche Kategorien erforderlich (biometrische/genetische Daten, besondere Uebermittlungen, 100.000+ Betroffene). Ein Arbeitgeber, der GPS bei eigenem Personal einsetzt, bleibt in der Regel unter der Schwelle.
Rechtsgrundlage = in der Regel die Einwilligung (auf Einwilligung ausgerichtetes Modell, anders als die DSGVO)
JaverpflichtendAnders als bei der DSGVO ist die Hauptrechtsgrundlage die Einwilligung des Mitarbeiters, und es ist eine Einwilligung fuer jeden Zweck der Verarbeitung erforderlich.
GRATA, protezione dei dati e privacy dei dipendenti in Bielorussia
Keine Verarbeitung ueber den Zweck hinaus; Einwilligung fuer jeden Zweck
JaverpflichtendDie Verarbeitung ist auf die angegebenen Zwecke zu beschraenken, mit einer gesonderten Einwilligung fuer jeden Zweck; der Verantwortliche muss die Mitarbeiter informieren und die Verarbeitung beenden, wenn die Rechtsgrundlage entfaellt.
GRATA, protezione dei dati e privacy dei dipendenti in Bielorussia
Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA)
Neinnicht erforderlichDas belarussische Recht sieht keine Folgenabschaetzung nach Art der DSGVO vor; es verlangt jedoch einen Datenschutzbeauftragten und die Meldung von Verletzungen innerhalb von 3 Werktagen.
Das Verfahren, Schritt für Schritt
- 1
Holen Sie die gesonderte und spezifische Einwilligung des Mitarbeiters zur Geolokalisierung ein.
- 2
Informieren Sie detailliert (Verantwortlicher, Zwecke, Liste der Daten, Dauer, verarbeitende Stellen, Rechte).
- 3
Pruefen Sie, ob Sie unter die Schwellen fuer die Eintragung in das Register der Betreiber fallen (risikoreiche Daten).
- 4
Bestellen Sie einen Datenschutzbeauftragten und richten Sie die Meldung von Verletzungen innerhalb von 3 Tagen ein.
- 5
Beschraenken Sie die Verarbeitung auf die angegebenen Zwecke und beenden Sie sie, wenn die Rechtsgrundlage entfaellt.
- 6
Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.
An wen Sie sich wenden
Zuständige Behörde
NPDPC (Centro nazionale per la protezione dei dati personali)
https://cpd.by/en/about-center/
https://cpd.by/en/about-center/
Belarus liegt ausserhalb der EU und wendet die DSGVO nicht an. Es gilt das Gesetz 99-Z von 2021, das auf der Einwilligung beruht. Der Kontext ist autoritaer und die Transparenz ueber die Durchsetzung ist begrenzt. Die einzige nationale Behoerde ist das NPDPC.
Geprüft am 15. Juni 2026
Was Sie riskieren
bis zu etwa 200 Basiseinheiten (rund 2.600 Euro), zusaetzlich zur moeglichen strafrechtlichen Haftung
Eine spezifische, veroeffentlichte belarussische Entscheidung zu GPS bei Mitarbeitern ist nicht ersichtlich, und die Transparenz ueber die Durchsetzung ist begrenzt. Die hoechsten verwaltungsrechtlichen Sanktionen fuer Datenverstoesse erreichen etwa 200 Basiseinheiten (rund 2.600 Euro), mit moeglicher strafrechtlicher Haftung in den schwersten Faellen.
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GPS und Mitarbeiterüberwachung in Belarus: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp. https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/belarus/Fonte: <a href="https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/belarus/?utm_source=citazione&utm_medium=referral&utm_campaign=risorse">GPS und Mitarbeiterüberwachung in Belarus: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp</a>© 2026 GeoTapp. Daten von GeoTapp zusammengestellt und geprüft. Für die vollständige Wiederveröffentlichung des Datensatzes oder kommerzielle Nutzung kontaktieren Sie uns.
Quellen
- Legge della Repubblica di Bielorussia n. 99-Z del 7 maggio 2021 sulla protezione dei dati personali (NPDPC)
- NPDPC (Garante bielorusso), informazioni e contatti
- GRATA, protezione dei dati e privacy dei dipendenti in Bielorussia
- DLA Piper, applicazione e sanzioni in Bielorussia
- Regolamento UE 2016/679 (GDPR) - riferimento comparativo lontano
Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.
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