GPS und Mitarbeiterüberwachung in Dänemark: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Sachlicher Grund (saglig grund) und Verhältnismäßigkeit der Kontrolle

    Javerpflichtend

    Die Kontrolle von Beschäftigten muss einen sachlichen und berechtigten Grund haben und verhältnismäßig sein; eine reine Leistungsüberwachung ist nicht zulässig.

    Datatilsynet, guida sul controllo dei dipendenti (Kontrol af medarbejdere)

  • Rechtsgrundlage: Tarifvertrag über Kontrollmaßnahmen oder berechtigtes Interesse

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    Deckt ein Tarifvertrag über Kontrollmaßnahmen (z. B. der DA/LO-Tarifvertrag) die Überwachung ab, ist die Grundlage das dänische Datenschutzgesetz; fehlt ein solcher, ist die Grundlage das berechtigte Interesse des privaten Arbeitgebers. Tarifverträge legen eigene Ankündigungsregeln fest.

    Datatilsynet, guida sul controllo dei dipendenti (Kontrol af medarbejdere)

  • Vorherige Genehmigung einer Behörde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Eine vorherige Genehmigung des Datatilsynet ist nicht erforderlich; es gilt die Rechenschaftspflicht und die Informationspflicht.

    Datatilsynet, guida sul controllo dei dipendenti (Kontrol af medarbejdere)

  • Vorherige Information der Beschäftigten (spätestens bei Aktivierung, Art. 13 DSGVO)

    Javerpflichtend

    Die Beschäftigten sind spätestens bei Aktivierung der Kontrolle in klarer und zugänglicher Form über Zweck, Umfang und Verwendung der Daten zu informieren.

    Datatilsynet, guida sul controllo dei dipendenti (Kontrol af medarbejdere)

  • GPS nur für einen berechtigten Zweck, ohne Weiterverwendung zur Überwachung von Verhalten oder Standort des Fahrers; bei privater Nutzung abschaltbar

    Javerpflichtend

    GPS in Fahrzeugen ist zur Routenplanung, zur Überwachung des Transports oder zur Sicherheit der Beschäftigten zulässig, die Daten dürfen jedoch nicht zur Überwachung von Verhalten oder Standort des Fahrers weiterverwendet werden; ist die private Nutzung erlaubt, muss der Beschäftigte das GPS abschalten können.

    Datatilsynet, guida sul controllo dei dipendenti (Kontrol af medarbejdere)

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Standortdaten in Kombination mit einem weiteren Kriterium

    Javerpflichtend

    Die dänische Liste verlangt stets eine Folgenabschätzung für die Verarbeitung von Standortdaten in Kombination mit mindestens einem weiteren Kriterium (Leitlinien WP248).

    Datatilsynet, lista dei trattamenti che richiedono una valutazione d'impatto

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Prüfen Sie einen sachlichen Grund (saglig grund) und die Verhältnismäßigkeit der Kontrolle.

  2. 2

    Bestimmen Sie die Rechtsgrundlage: Tarifvertrag über Kontrollmaßnahmen oder berechtigtes Interesse; beachten Sie etwaige Ankündigungsfristen des Tarifvertrags.

  3. 3

    Informieren Sie die Beschäftigten spätestens bei der Aktivierung (Art. 13 DSGVO).

  4. 4

    Führen Sie die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Standortdaten durch.

  5. 5

    Konfigurieren Sie das System: nur der angegebene Zweck, keine Weiterverwendung zur Überwachung des Fahrers, Abschaltung bei privater Nutzung.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

Datatilsynet (autorita garante danese)

https://www.datatilsynet.dk/english

https://www.datatilsynet.dk/english

Dänemark hat eine einzige nationale Behörde, das Datatilsynet. Eine Besonderheit: Bußgelder werden nicht von der Behörde verhängt, sondern von den Gerichten, nachdem das Datatilsynet den Fall bei der Polizei angezeigt hat.

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

von den Gerichten festgelegt (bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Umsatzes, Art. 83 DSGVO)

In Dänemark werden DSGVO-Bußgelder nicht von der Datenschutzbehörde verhängt: Das Datatilsynet zeigt den Fall bei der Polizei an, und das Gericht setzt das Bußgeld fest. Bei den Prüfungen 2020 zu GPS und Videoüberwachung von Beschäftigten ohne Information sprach das Datatilsynet in drei von fünf Fällen eine 'ernste Kritik' (alvorlig kritik) aus, keine Geldbußen.

https://www.datatilsynet.dk/presse-og-nyheder/nyhedsarkiv/2020/aug/nye-afgoerelser-tilsyn-med-efterlevelse-af-oplysningspligten-

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Quellen

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