GPS und Mitarbeiterüberwachung in Finnland: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Kooperationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretern vor der Einfuehrung einer technischen Ueberwachung, einschliesslich der Standortbestimmung

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    Die Standortbestimmung von Beschaeftigten ist eine Form der technischen Ueberwachung, die vor ihrer Einfuehrung im betrieblichen Kooperationsverfahren behandelt werden muss. Die Verhandlung gilt oberhalb einer Groessenschwelle (50 Beschaeftigte ab dem 1. Juli 2025); darunter bleibt den Beschaeftigten gleichwohl das Recht, angehoert zu werden.

    Garante finlandese (Tietosuojavaltuutettu), FAQ sulla vita lavorativa

  • Nur Daten, die fuer das Arbeitsverhaeltnis unmittelbar erforderlich sind; das Erforderlichkeitsgebot kann nicht durch Einwilligung umgangen werden (Gesetz 759/2004)

    Javerpflichtend

    Der Arbeitgeber darf nur Daten verarbeiten, die fuer das Arbeitsverhaeltnis unmittelbar erforderlich sind; auch die Einwilligung des Arbeitnehmers berechtigt nicht zur Verarbeitung von Daten, die diese Anforderung nicht erfuellen.

    Legge sulla protezione della privacy nella vita lavorativa (759/2004) - traduzione ufficiale

  • Vorherige Genehmigung durch eine Behoerde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Eine vorherige Genehmigung des Datenschutzbeauftragten ist nicht erforderlich; die Aufsicht erfolgt nachgelagert.

    Garante finlandese (Tietosuojavaltuutettu), FAQ sulla vita lavorativa

  • Die Standortbestimmung sollte ausser in begrenzten Faellen nicht zur Arbeitszeitkontrolle verwendet werden; Verhaeltnismaessigkeit

    Javerpflichtend

    Nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten sollten Standortdaten in der Regel nicht zur Ueberwachung der Arbeitszeit verwendet werden, ausser in begrenzten Faellen (z. B. Telearbeit ohne weniger eingriffsintensive Alternativen) und nur mit einer angemessenen Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit.

    Garante finlandese (Tietosuojavaltuutettu), FAQ sulla vita lavorativa

  • Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer Standortdaten, die zur systematischen Ueberwachung verwendet werden

    Javerpflichtend

    Die Liste des Datenschutzbeauftragten verlangt eine Folgenabschaetzung, wenn Standortdaten zur systematischen Ueberwachung von Personen verwendet oder in grossem Umfang verarbeitet werden.

    Garante finlandese, lista dei trattamenti che richiedono una DPIA

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Behandeln Sie Zweck, Einfuehrung und Methoden der Ueberwachung im Kooperationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretern (oder gewaehrleisten Sie den Beschaeftigten das Recht, angehoert zu werden).

  2. 2

    Beschraenken Sie die Erhebung auf Daten, die fuer das Arbeitsverhaeltnis unmittelbar erforderlich sind.

  3. 3

    Fuehren Sie die Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer Standortdaten durch, die zur systematischen Ueberwachung verwendet werden.

  4. 4

    Informieren Sie die Beschaeftigten ueber den Inhalt der Entscheidung und die Ueberwachungsmethoden.

  5. 5

    Verwenden Sie die Standortbestimmung nur in begrenzten und gerechtfertigten Faellen zur Arbeitszeitkontrolle.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

Ufficio del Garante per la protezione dei dati (Tietosuojavaltuutetun toimisto)

https://tietosuoja.fi/en/report-of-fault-in-personal-data-processing

https://tietosuoja.fi/en/report-of-fault-in-personal-data-processing

Finnland hat eine einzige nationale Behoerde, den Datenschutzbeauftragten (Tietosuojavaltuutettu); es gibt keine regionale Untergliederung.

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

25.000 EUR

Finnischer Datenschutzbeauftragter (Sanktionskollegium), 2021: Gegen eine Hochschule wurde ein Bussgeld von 25.000 Euro verhaengt, weil sie die Standortdaten der Beschaeftigten ohne Erforderlichkeit und ohne Rechtsgrundlage ueber eine zur Arbeitszeiterfassung bestimmte App verarbeitet hatte; zudem wurde die Einstellung der Verarbeitung angeordnet.

https://tietosuoja.fi/en/-/administrative-fine-imposed-on-higher-education-institution-for-data-protection-violations-connected-to-processing-of-location-data-recorded-as-part-of-working-hours-monitoring

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Quellen

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