GPS und Mitarbeiterüberwachung in Finnland: Was Sie für die Konformität brauchen
Aktualisiert am 15. Juni 2026
Was Sie brauchen
Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.
Kooperationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretern vor der Einfuehrung einer technischen Ueberwachung, einschliesslich der Standortbestimmung
Es kommt darauf annur in bestimmten FällenDie Standortbestimmung von Beschaeftigten ist eine Form der technischen Ueberwachung, die vor ihrer Einfuehrung im betrieblichen Kooperationsverfahren behandelt werden muss. Die Verhandlung gilt oberhalb einer Groessenschwelle (50 Beschaeftigte ab dem 1. Juli 2025); darunter bleibt den Beschaeftigten gleichwohl das Recht, angehoert zu werden.
Garante finlandese (Tietosuojavaltuutettu), FAQ sulla vita lavorativa
Nur Daten, die fuer das Arbeitsverhaeltnis unmittelbar erforderlich sind; das Erforderlichkeitsgebot kann nicht durch Einwilligung umgangen werden (Gesetz 759/2004)
JaverpflichtendDer Arbeitgeber darf nur Daten verarbeiten, die fuer das Arbeitsverhaeltnis unmittelbar erforderlich sind; auch die Einwilligung des Arbeitnehmers berechtigt nicht zur Verarbeitung von Daten, die diese Anforderung nicht erfuellen.
Legge sulla protezione della privacy nella vita lavorativa (759/2004) - traduzione ufficiale
Vorherige Genehmigung durch eine Behoerde vor der Installation
Neinnicht erforderlichEine vorherige Genehmigung des Datenschutzbeauftragten ist nicht erforderlich; die Aufsicht erfolgt nachgelagert.
Garante finlandese (Tietosuojavaltuutettu), FAQ sulla vita lavorativa
Die Standortbestimmung sollte ausser in begrenzten Faellen nicht zur Arbeitszeitkontrolle verwendet werden; Verhaeltnismaessigkeit
JaverpflichtendNach Auffassung des Datenschutzbeauftragten sollten Standortdaten in der Regel nicht zur Ueberwachung der Arbeitszeit verwendet werden, ausser in begrenzten Faellen (z. B. Telearbeit ohne weniger eingriffsintensive Alternativen) und nur mit einer angemessenen Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit.
Garante finlandese (Tietosuojavaltuutettu), FAQ sulla vita lavorativa
Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer Standortdaten, die zur systematischen Ueberwachung verwendet werden
JaverpflichtendDie Liste des Datenschutzbeauftragten verlangt eine Folgenabschaetzung, wenn Standortdaten zur systematischen Ueberwachung von Personen verwendet oder in grossem Umfang verarbeitet werden.
Garante finlandese, lista dei trattamenti che richiedono una DPIA
Das Verfahren, Schritt für Schritt
- 1
Behandeln Sie Zweck, Einfuehrung und Methoden der Ueberwachung im Kooperationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretern (oder gewaehrleisten Sie den Beschaeftigten das Recht, angehoert zu werden).
- 2
Beschraenken Sie die Erhebung auf Daten, die fuer das Arbeitsverhaeltnis unmittelbar erforderlich sind.
- 3
Fuehren Sie die Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer Standortdaten durch, die zur systematischen Ueberwachung verwendet werden.
- 4
Informieren Sie die Beschaeftigten ueber den Inhalt der Entscheidung und die Ueberwachungsmethoden.
- 5
Verwenden Sie die Standortbestimmung nur in begrenzten und gerechtfertigten Faellen zur Arbeitszeitkontrolle.
- 6
Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.
An wen Sie sich wenden
Zuständige Behörde
Ufficio del Garante per la protezione dei dati (Tietosuojavaltuutetun toimisto)
https://tietosuoja.fi/en/report-of-fault-in-personal-data-processing
https://tietosuoja.fi/en/report-of-fault-in-personal-data-processing
Finnland hat eine einzige nationale Behoerde, den Datenschutzbeauftragten (Tietosuojavaltuutettu); es gibt keine regionale Untergliederung.
Geprüft am 15. Juni 2026
Garante, segnalazioni
https://tietosuoja.fi/en/report-of-fault-in-personal-data-processing
https://tietosuoja.fi/en/report-of-fault-in-personal-data-processing
Geprüft am 15. Juni 2026
Was Sie riskieren
25.000 EUR
Finnischer Datenschutzbeauftragter (Sanktionskollegium), 2021: Gegen eine Hochschule wurde ein Bussgeld von 25.000 Euro verhaengt, weil sie die Standortdaten der Beschaeftigten ohne Erforderlichkeit und ohne Rechtsgrundlage ueber eine zur Arbeitszeiterfassung bestimmte App verarbeitet hatte; zudem wurde die Einstellung der Verarbeitung angeordnet.
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GPS und Mitarbeiterüberwachung in Finnland: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp. https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/finnland/Fonte: <a href="https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/finnland/?utm_source=citazione&utm_medium=referral&utm_campaign=risorse">GPS und Mitarbeiterüberwachung in Finnland: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp</a>© 2026 GeoTapp. Daten von GeoTapp zusammengestellt und geprüft. Für die vollständige Wiederveröffentlichung des Datensatzes oder kommerzielle Nutzung kontaktieren Sie uns.
Quellen
- Legge sulla protezione della privacy nella vita lavorativa (759/2004) - traduzione ufficiale
- Garante finlandese (Tietosuojavaltuutettu), FAQ sulla vita lavorativa
- Garante finlandese, lista dei trattamenti che richiedono una DPIA
- Garante finlandese, segnalare una violazione
- Garante finlandese, sanzione per dati di localizzazione usati per la rilevazione orario (2021)
- Regolamento UE 2016/679 (GDPR)
Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.
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