GPS und Mitarbeiterüberwachung in Frankreich: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Anhoerung des CSE vor der Installation des Kontrollsystems (Art. L2312-38)

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    Bevor der Arbeitgeber beschliesst, ein Mittel zur Kontrolle der Taetigkeit der Beschaeftigten zu installieren, muss er den CSE (Sozial- und Wirtschaftsausschuss) informieren und anhoeren. Dies gilt jedoch nur dort, wo ein CSE besteht: Er ist ab 11 Beschaeftigten verpflichtend. Unterhalb dieser Schwelle gibt es keinen CSE zur Anhoerung, aber die Pflicht, jeden Beschaeftigten einzeln zu informieren, bleibt bestehen (Art. L1222-4).

    Code du travail, art. L2312-38 (consultazione del CSE sui mezzi di controllo)

  • Genehmigung einer Arbeitsbehoerde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Frankreich sieht keine vorherige Genehmigung einer Arbeitsbehoerde vor und auch keine vorherigen Meldungen an die CNIL mehr (seit dem 25. Mai 2018 mit der DSGVO abgeschafft). Das Modell beruht auf Rechenschaftspflicht: Verzeichnis der Verarbeitungstaetigkeiten und DSFA, wenn das Risiko hoch ist.

    CNIL, abolizione delle dichiarazioni preventive dal 25 maggio 2018

  • Individuelle und vorherige Information des Beschaeftigten (Art. L1222-4 + Art. 13 DSGVO)

    Javerpflichtend

    Es duerfen keine Daten von einem Geraet erhoben werden, das dem Beschaeftigten nicht vorab zur Kenntnis gebracht wurde; jeder ist ueber den Verantwortlichen, die Zwecke, die Empfaenger und seine Rechte zu informieren.

    Code du travail, art. L1222-4 (nessuna raccolta da dispositivo non portato a conoscenza)

  • Verbot der staendigen Ueberwachung: Geolokalisierung muss subsidiaer und ausserhalb der Arbeitszeit abschaltbar sein

    Javerpflichtend

    Fuer die CNIL darf die Geolokalisierung nicht dazu dienen, den Beschaeftigten dauerhaft zu kontrollieren; sie ist subsidiaer (verboten, wenn bereits ein weniger eingriffsintensives Mittel besteht, z. B. zur Berechnung der Arbeitszeit, wenn bereits ein anderes Zeiterfassungssystem besteht) und muss ausserhalb der Arbeitszeit abschaltbar sein.

    CNIL, guida sulla geolocalizzazione dei veicoli dei dipendenti

  • Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die staendige Ueberwachung der Taetigkeit der Beschaeftigten

    Javerpflichtend

    Die CNIL-Liste zaehlt zu den Verarbeitungen, die eine DSFA erfordern, jene, die die Taetigkeit der Beschaeftigten staendig ueberwachen, sowie die Verarbeitung von Standortdaten in grossem Umfang.

    CNIL, lista dei trattamenti che richiedono una valutazione d'impatto (AIPD)

  • Begrenzte Speicherung der Standortdaten

    Javerpflichtend

    Die CNIL gibt im Allgemeinen eine Speicherdauer von etwa zwei Monaten an, die nur zum Nachweis einer erbrachten Leistung auf bis zu ein Jahr verlaengert werden kann.

    CNIL, guida sulla geolocalizzazione dei veicoli dei dipendenti

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Wenn ein CSE besteht, informieren und konsultieren Sie ihn, bevor Sie ueber die Installation entscheiden (Art. L2312-38).

  2. 2

    Informieren Sie jeden Beschaeftigten individuell und im Voraus (Art. L1222-4, Art. 13 DSGVO).

  3. 3

    Pruefen Sie die Subsidiaritaet: Geolokalisierung ist nicht zulaessig, wenn fuer denselben Zweck bereits ein weniger eingriffsintensives Mittel besteht.

  4. 4

    Fuehren Sie die Folgenabschaetzung (DSFA) durch, wenn die Verarbeitung staendig ueberwacht oder Standortdaten in grossem Umfang verarbeitet.

  5. 5

    Konfigurieren Sie das System: keine staendige Ortung, Abschaltung ausserhalb der Arbeitszeit, begrenzte Speicherung.

  6. 6

    Halten Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstaetigkeiten aktuell (Rechenschaftspflicht, keine vorherige Meldung mehr).

  7. 7

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertes)

https://www.cnil.fr/fr/la-geolocalisation-des-vehicules-des-salaries

Frankreich hat eine einzige nationale Behoerde, die CNIL; es gibt keine regionale Aufteilung.

Geprüft am 15. Juni 2026

CNIL, presentare un reclamo

https://www.cnil.fr/fr/plaintes

https://www.cnil.fr/fr/plaintes

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

175.000 EUR

CNIL gegen UBEEQO International, 7. Juli 2022: nahezu permanente Geolokalisierung unter Verstoss gegen die Datenminimierung, die Speicherdauer und die Informationspflicht. Es ging um Mietfahrzeuge (Kunden), nicht um Beschaeftigte im engeren Sinne, doch es ist das franzoesische Leiturteil zur uebermaessigen kontinuierlichen Geolokalisierung. 2025 verhaengte die CNIL zudem gegen mehrere Arbeitgeber Bussgelder wegen der kontinuierlichen Geolokalisierung der Fahrzeuge der Beschaeftigten ohne Moeglichkeit der Aussetzung waehrend der Pausen.

https://edpb.europa.eu/news/national-news/2022/geolocalisation-data-french-sa-fines-ubeeqo-international-eu175-000_en

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Quellen

Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.

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