GPS und Mitarbeiterüberwachung in Kroatien: Was Sie für die Konformität brauchen
Aktualisiert am 15. Juni 2026
Was Sie brauchen
Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.
Vorherige Zustimmung des Betriebsrats, wenn die Ueberwachung alle Bewegungen waehrend der gesamten Arbeitszeit verfolgt (Zakon o zastiti na radu, Art. 43)
Es kommt darauf annur in bestimmten FällenWenn die Geraete alle Bewegungen des Arbeitnehmers waehrend der gesamten Arbeitszeit verfolgen, darf der Arbeitgeber sie nur mit vorheriger Zustimmung des Betriebsrats (oder des Gewerkschaftsvertreters mit den entsprechenden Befugnissen) einsetzen. Dies gilt, wo ein solches Gremium besteht.
Zakon o zastiti na radu (legge sicurezza sul lavoro), art. 43 (dispositivi di sorveglianza)
Schriftliche Information des Arbeitnehmers bei der Einstellung und schriftliche interne Regeln (Art. 43 + AZOP)
JaverpflichtendDer Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bereits bei der Einstellung schriftlich darueber informieren, dass er ueberwacht wird, und das GPS mit schriftlichen internen Regeln regeln: eine muendliche Information genuegt nicht.
AZOP (Garante croato), trattamento dei dati dei dipendenti tramite GPS
Vorherige Genehmigung einer Behoerde vor der Installation
Neinnicht erforderlichEine vorherige Genehmigung der AZOP ist nicht erforderlich; der Verantwortliche bewertet Rechtsgrundlage und DSFA selbst.
AZOP (Garante croato), trattamento dei dati dei dipendenti tramite GPS
Grundlage = berechtigtes Interesse (nicht die Einwilligung) und Verhaeltnismaessigkeit; keine Ortung ausserhalb der Arbeitszeit ohne Grundlage
JaverpflichtendDie Grundlage ist in der Regel das berechtigte Interesse, nicht die Einwilligung des Arbeitnehmers (Machtungleichgewicht); die Verarbeitung muss verhaeltnismaessig sein und darf sich ohne klare Grundlage nicht ueber die Arbeitszeit hinaus erstrecken.
AZOP (Garante croato), trattamento dei dati dei dipendenti tramite GPS
Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer Systeme zur Ueberwachung von Arbeitnehmern (AZOP-Liste)
JaverpflichtendDie AZOP-Liste fuehrt die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten ueber Apps oder Ortungssysteme (der Arbeit, der Bewegungen, der Kommunikation) unter denjenigen auf, die eine Folgenabschaetzung erfordern.
Das Verfahren, Schritt für Schritt
- 1
Wenn die Ueberwachung alle Bewegungen waehrend der gesamten Arbeitszeit verfolgt, holen Sie die Zustimmung des Betriebsrats ein (ZZR Art. 43).
- 2
Regeln Sie das GPS mit schriftlichen internen Regeln und informieren Sie die Arbeitnehmer schriftlich.
- 3
Ermitteln Sie eine gueltige Rechtsgrundlage (in der Regel das berechtigte Interesse) und dokumentieren Sie die Abwaegung.
- 4
Fuehren Sie die Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer das Ortungssystem durch.
- 5
Konfigurieren Sie das System verhaeltnismaessig: keine Ortung ausserhalb der Arbeitszeit ohne Grundlage.
- 6
Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.
An wen Sie sich wenden
Zuständige Behörde
AZOP (Agencija za zastitu osobnih podataka)
https://azop.hr/zahtjev-za-utvrdivanje-povrede-prava/
Kroatien hat eine einzige nationale Behoerde, die AZOP; es gibt keine regionale Aufteilung.
Geprüft am 15. Juni 2026
AZOP, reclami
https://azop.hr/zahtjev-za-utvrdivanje-povrede-prava/
https://azop.hr/zahtjev-za-utvrdivanje-povrede-prava/
Geprüft am 15. Juni 2026
Was Sie riskieren
bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Umsatzes (DSGVO)
Eine spezifische und veroeffentlichte Geldbusse der AZOP fuer GPS bei Arbeitnehmern ist nicht bekannt. Der starke Schutz liegt in der Regel des Art. 43 des Arbeitsschutzgesetzes: Eine Ueberwachung, die alle Bewegungen waehrend der gesamten Arbeitszeit verfolgt, erfordert die vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Das Sanktionsrisiko bleibt das allgemeine der DSGVO (Art. 83).
https://azop.hr/obrada-osobnih-podataka-zaposlenika-putem-gps-uredaja/
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GPS und Mitarbeiterüberwachung in Kroatien: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp. https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/kroatien/Fonte: <a href="https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/kroatien/?utm_source=citazione&utm_medium=referral&utm_campaign=risorse">GPS und Mitarbeiterüberwachung in Kroatien: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp</a>© 2026 GeoTapp. Daten von GeoTapp zusammengestellt und geprüft. Für die vollständige Wiederveröffentlichung des Datensatzes oder kommerzielle Nutzung kontaktieren Sie uns.
Quellen
- Zakon o zastiti na radu (legge sicurezza sul lavoro), art. 43 (dispositivi di sorveglianza)
- AZOP (Garante croato), trattamento dei dati dei dipendenti tramite GPS
- AZOP, lista dei trattamenti che richiedono una DPIA
- AZOP, richiesta di accertamento di violazione (reclamo)
- AZOP (Garante croato), pagina ufficiale
- Regolamento UE 2016/679 (GDPR)
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