GPS und Mitarbeiterüberwachung in Litauen: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Interne Regeln und vorherige Information der Arbeitnehmer ueber die Ueberwachung (Arbeitsgesetzbuch Art. 27)

    Javerpflichtend

    Artikel 27 des Arbeitsgesetzbuchs verpflichtet den Arbeitgeber, interne Regeln aufzustellen und die Arbeitnehmer ueber den Einsatz von Technologien und ueber die Ueberwachung am Arbeitsplatz zu informieren, auch ueber Video-/Audioueberwachung und die Verfolgung von Verhalten, Standort oder Bewegung.

    Eurofound, monitoraggio dei lavoratori in Lituania (Codice del lavoro art. 27)

  • Vorherige Genehmigung einer Behoerde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Mit der DSGVO ist keine vorherige Meldung oder Genehmigung mehr erforderlich; der Verantwortliche bewertet selbst und bewahrt die Dokumentation auf.

    Eurofound, monitoraggio dei lavoratori in Lituania (Codice del lavoro art. 27)

  • Grundlage = berechtigtes Interesse, nicht die Einwilligung

    Javerpflichtend

    Die Ueberwachung ist nur fuer einen tatsaechlichen und gerechtfertigten Zweck zulaessig; die Grundlage ist das berechtigte Interesse, nicht die Einwilligung, die im Arbeitsverhaeltnis nicht freiwillig erteilt wird.

    Eurofound, monitoraggio dei lavoratori in Lituania (Codice del lavoro art. 27)

  • Verhaeltnismaessiges GPS, ausserhalb der Arbeitszeit ausgesetzt oder vom Arbeitnehmer abschaltbar; keine kontinuierliche Verfolgung

    Javerpflichtend

    Die Fahrzeugverfolgung muss ausserhalb der Arbeitszeit ausgesetzt werden oder der Arbeitnehmer muss sie abschalten koennen; die kontinuierliche GPS-Verfolgung wurde als unverhaeltnismaessig angesehen, und ein weniger eingreifendes Mittel ist vorzuziehen.

    Eurofound, monitoraggio dei lavoratori in Lituania (Codice del lavoro art. 27)

  • Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die Ueberwachung von Beschaeftigten, einschliesslich Standort und Bewegung (VDAI-Liste, Punkt 10)

    Javerpflichtend

    Die VDAI-Liste der Verarbeitungsvorgaenge, die eine Datenschutz-Folgenabschaetzung erfordern, umfasst ausdruecklich die Verarbeitung von Beschaeftigtendaten zur Ueberwachung, einschliesslich Verhalten, Standort oder Bewegung.

    VDAI, lista dei trattamenti che richiedono una DPIA (voce 10: monitoraggio dei dipendenti)

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Stellen Sie interne Regeln zur Ueberwachung auf und informieren Sie die Arbeitnehmer (Art. 27 + Art. 13 DSGVO).

  2. 2

    Bestimmen Sie eine gueltige Rechtsgrundlage (berechtigtes Interesse, nicht die Einwilligung).

  3. 3

    Fuehren Sie die Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die Ueberwachung der Beschaeftigten durch, einschliesslich Standort und Bewegung.

  4. 4

    Konfigurieren Sie das System verhaeltnismaessig: ausserhalb der Arbeitszeit ausgesetzt oder vom Arbeitnehmer abschaltbar.

  5. 5

    Bewahren Sie die Dokumentation auf und stellen Sie sie dem VDAI auf Anfrage zur Verfuegung.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

VDAI (Valstybine duomenu apsaugos inspekcija, Garante lituano)

https://vdai.lrv.lt/en/services/

https://vdai.lrv.lt/en/services/

Litauen hat eine einzige nationale Behoerde, das VDAI; es gibt keine regionale Aufteilung.

Geprüft am 15. Juni 2026

VDAI, servizi e reclami

https://vdai.lrv.lt/en/services/

https://vdai.lrv.lt/en/services/

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Umsatzes (DSGVO)

Es gibt keine spezifische, veroeffentlichte VDAI-Geldbusse fuer GPS bei Beschaeftigten. In einer Entscheidung vom 7. Oktober 2022 hat das VDAI die Verarbeitung der persoenlichen Korrespondenz eines Beschaeftigten (die geprueft und fuer ein Disziplinarverfahren verwendet wurde) ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO fuer rechtswidrig erklaert. Das VDAI hat zudem die kontinuierliche GPS-Verfolgung von Beschaeftigten als unverhaeltnismaessig angesehen. Das Sanktionsrisiko bleibt das allgemeine der DSGVO (Art. 83).

https://www.edpb.europa.eu/news/national-news/2023/lithuanian-sa-adopted-decision-processing-employees-personal-correspondence_en

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Quellen

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