GPS und Mitarbeiterüberwachung in Luxemburg: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Vorherige kollektive Information der Personaldelegation und Mitentscheidung (Code du travail Art. L.261-1)

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    Vor der Installation der Ueberwachung muss der Arbeitgeber die Personaldelegation vorab informieren; fuer die vorgesehenen Zwecke unterliegt die Einfuehrung der Mitentscheidung mit der Delegation. Dies gilt, wo eine Personaldelegation besteht.

    Code du travail, art. L.261-1 (sorveglianza dei lavoratori) - riproduzione CNPD

  • Moeglichkeit fuer die Delegation oder die Arbeitnehmer, innerhalb von 15 Tagen eine vorherige Stellungnahme der CNPD anzufordern (aufschiebende Wirkung)

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    Die Personaldelegation oder, falls keine besteht, die betroffenen Arbeitnehmer koennen innerhalb von 15 Tagen nach der vorherigen Information eine Stellungnahme der CNPD anfordern, und der Antrag hat aufschiebende Wirkung.

    Code du travail, art. L.261-1 (sorveglianza dei lavoratori) - riproduzione CNPD

  • Vorherige Genehmigung einer Behoerde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Die fruehere vorherige Genehmigung der CNPD wurde mit der DSGVO abgeschafft und durch die Mitentscheidung mit der Personaldelegation ersetzt; die Pflicht, das Verzeichnis der Verarbeitungstaetigkeiten zu fuehren, bleibt bestehen.

    CNPD, geolocalizzazione dei veicoli: necessita e proporzionalita

  • Grundlage = eine Bedingung von Art. 6 DSGVO und individuelle Information; keine dauerhafte Ortung, wenn die private Nutzung erlaubt ist, durch den Arbeitnehmer deaktivierbar

    Javerpflichtend

    Erforderlich sind eine Grundlage nach Art. 6 DSGVO und die individuelle Information (Art. 13); der Arbeitgeber darf nicht ausserhalb der Arbeitszeit ueberwachen, und wenn die private Nutzung des Fahrzeugs erlaubt ist, darf das System nicht dauerhaft bleiben und der Arbeitnehmer muss es deaktivieren koennen.

    CNPD, geolocalizzazione dei veicoli: necessita e proporzionalita

  • Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die Ortung, die Beschaeftigte regelmaessig oder systematisch ueberwacht (z. B. fuer die Arbeitszeit)

    Javerpflichtend

    Eine Folgenabschaetzung ist erforderlich, wenn die Ortung eine regelmaessige und systematische Ueberwachung der Beschaeftigten mit sich bringt oder deren Arbeitszeit verfolgt.

    CNPD, geolocalizzazione: valutazione d'impatto (AIPD)

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Informieren Sie die Personaldelegation vorab und aktivieren Sie die Mitentscheidung (Art. L.261-1).

  2. 2

    Geben Sie der Delegation oder den Arbeitnehmern die Moeglichkeit, innerhalb von 15 Tagen eine Stellungnahme der CNPD anzufordern (aufschiebende Wirkung).

  3. 3

    Bestimmen Sie eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und informieren Sie die Arbeitnehmer individuell (Art. 13).

  4. 4

    Fuehren Sie die Folgenabschaetzung (DSFA) durch, wenn die Ortung die Beschaeftigten regelmaessig ueberwacht.

  5. 5

    Konfigurieren Sie das System: keine dauerhafte Ortung, wenn die private Nutzung erlaubt ist, durch den Arbeitnehmer deaktivierbar.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

CNPD (Commission nationale pour la protection des donnees)

https://cnpd.public.lu/fr/support/protection-des-donnees.html

https://cnpd.public.lu/fr/support/protection-des-donnees.html

Luxemburg hat eine einzige nationale Behoerde, die CNPD; keine regionale Aufteilung.

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

2.800 €

CNPD, Beschluss 11FR/2021 vom 8. April 2021: Sanktion gegen ein Unternehmen wegen eines rechtswidrig betriebenen Ortungssystems fuer Dienstfahrzeuge, mit uebermaessiger Datenspeicherung (2 Jahre und 4 Monate), mangelhafter Information der Arbeitnehmer (Art. 13) und unzureichender Sicherheit (Art. 32). Geldbusse von 2.800 Euro.

https://cnpd.public.lu/fr/decisions-sanctions/2021/decision-11-fr-2021.html

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Quellen

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