GPS und Mitarbeiterüberwachung in Montenegro: Was Sie für die Konformität brauchen
Aktualisiert am 15. Juni 2026
Was Sie brauchen
Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.
Vorherige schriftliche Information der Beschaeftigten und interne GPS-Regeln (ZZPL Art. 20; AZLP-Position)
JaverpflichtendDer Arbeitgeber muss die Beschaeftigten ueber Zwecke, Methoden, erhobene Daten und Rechte informieren und interne Regeln zur GPS-Verarbeitung samt einer vorherigen Bewertung der Sicherheitsmassnahmen erlassen.
AZLP, posizione del Consiglio sull'uso del GPS nei veicoli di servizio (29.04.2025)
Vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehoerde vor dem Anlegen des Datenarchivs (ZZPL Art. 27)
JaverpflichtendAnders als die DSGVO behaelt Montenegro eine vorgelagerte Genehmigung bei: Bevor der Verantwortliche ein Datenarchiv anlegt, muss er die Zustimmung der Aufsichtsbehoerde einholen (antwortet sie nicht innerhalb von 30 Tagen, gilt die Zustimmung als erteilt).
Legge sulla protezione dei dati (ZZPL), testo ufficiale inglese
Grundlage = berechtigtes Interesse (Art. 10), nicht die Einwilligung; bei Privatfahrzeugen schriftliche Einwilligung und nur waehrend der Arbeitszeit
JaverpflichtendDie Grundlage ist das berechtigte Interesse; bei Privatfahrzeugen, die fuer dienstliche Zwecke genutzt werden, ist die schriftliche Einwilligung des Beschaeftigten erforderlich und das GPS ist auf die Arbeitszeit zu beschraenken.
AZLP, posizione del Consiglio sull'uso del GPS nei veicoli di servizio (29.04.2025)
Keine Entscheidungen ueber Beschaeftigte allein aufgrund automatisierter Verarbeitung (ZZPL Art. 15a)
JaverpflichtendEntscheidungen ueber Leistung, Zuverlaessigkeit oder Verhalten der Beschaeftigten duerfen nicht allein auf automatisierter Verarbeitung beruhen; der Beschaeftigte muss seinen Standpunkt darlegen koennen.
AZLP, posizione del Consiglio sull'uso del GPS nei veicoli di servizio (29.04.2025)
Foermliche Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA)
Es kommt darauf annur in bestimmten FällenDas geltende Gesetz sieht keine foermliche DSFA nach Vorbild der DSGVO vor; an ihre Stelle treten die vorherige Genehmigung nach Art. 27 sowie die Sicherheitsmassnahmen und die vorlaeufige Angemessenheitsbewertung (Art. 24 und 26).
Legge sulla protezione dei dati (ZZPL), testo ufficiale inglese
Das Verfahren, Schritt für Schritt
- 1
Legen Sie Zwecke und Methoden des GPS fest und erlassen Sie interne Regeln samt einer vorherigen Bewertung der Sicherheitsmassnahmen.
- 2
Holen Sie vor dem Anlegen des Datenarchivs die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehoerde ein (Art. 27).
- 3
Informieren Sie die Beschaeftigten schriftlich; holen Sie bei Privatfahrzeugen die schriftliche Einwilligung ein und beschraenken Sie das GPS auf die Arbeitszeit.
- 4
Stuetzen Sie Entscheidungen ueber Beschaeftigte nicht allein auf automatisierte Verarbeitung (Art. 15a).
- 5
Beschraenken Sie das GPS auf die Arbeitszeit und den angegebenen Zweck.
- 6
Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.
An wen Sie sich wenden
Zuständige Behörde
AZLP (Agenzia per la protezione dei dati personali e il libero accesso all'informazione)
https://www.azlp.me/en/contact
Montenegro ist ein Beitrittskandidat ausserhalb der EU mit einem Gesetz, das nur teilweise an die DSGVO angeglichen ist. Es gibt eine einzige nationale Behoerde, die AZLP. Besonderheit: Bevor Sie das Datenarchiv anlegen, benoetigen Sie die vorherige Zustimmung der Behoerde (Art. 27).
Geprüft am 15. Juni 2026
AZLP, tutela dei diritti
Geprüft am 15. Juni 2026
Was Sie riskieren
bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Umsatzes (allgemeines Risiko)
Eine spezifische, veroeffentlichte Geldbusse der AZLP fuer die GPS-Ueberwachung von Beschaeftigten ist nicht bekannt. Massgeblich ist die Position des AZLP-Rates von 2025: GPS in Dienstfahrzeugen ist eine legitime Kontrolle, doch muessen Zwecke und Methoden festgelegt, die Beschaeftigten informiert, interne Regeln erlassen und die vorherige Zustimmung der Behoerde fuer das Datenarchiv eingeholt werden.
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Quellen
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