GPS und Mitarbeiterüberwachung in Nordmazedonien: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Bestimmen Sie eine gueltige Rechtsgrundlage (berechtigtes Interesse, Art. 10) mit einer Abwaegungspruefung.

  2. 2

    Informieren Sie die Beschaeftigten ueber die Ueberwachung.

  3. 3

    Fuehren Sie die Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die GPS-Ortung der Beschaeftigten durch.

  4. 4

    Beschraenken Sie die Verarbeitung auf das Erforderliche: keine kontinuierliche Ortung.

  5. 5

    Konfigurieren Sie das System unter Beachtung von Datenminimierung und Zweckbindung.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

AZLP (Agenzia per la protezione dei dati personali)

https://azlp.mk/en/

https://azlp.mk/en/

Nordmazedonien ist ein Beitrittskandidat ausserhalb der EU mit einem an die DSGVO angeglichenen Gesetz von 2020. Es gibt nur eine nationale Behoerde, die AZLP, ohne regionale Untergliederung.

Geprüft am 15. Juni 2026

AZLP

https://azlp.mk/en/

https://azlp.mk/en/

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

bis zu 4 % des Jahresumsatzes; Verstoesse bei der Videoueberwachung von 1.000 bis 10.000 Euro

Es ist keine spezifische, veroeffentlichte Geldbusse der AZLP zu GPS bei Beschaeftigten bekannt. Allgemeine Sanktionen reichen bis zu 4 % des Jahresumsatzes; Verstoesse gegen die Vorschriften zur Videoueberwachung werden bei der juristischen Person mit einer Geldbusse von 1.000 bis 10.000 Euro geahndet. Die AZLP-Blacklist stuft die GPS-Ortung von Beschaeftigten als Verarbeitung ein, die eine Folgenabschaetzung erfordert.

https://www.schoenherr.eu/content/north-macedonia-s-data-protection-law-ten-months-to-comply

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Quellen

Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.

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