GPS und Mitarbeiterüberwachung in Polen: Was Sie für die Konformität brauchen
Aktualisiert am 15. Juni 2026
Was Sie brauchen
Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.
Zweck, Umfang und Art der Ueberwachung in einem Tarifvertrag, einer Arbeitsordnung oder einer Bekanntmachung festgelegt (Kodeks pracy Art. 22(2)/22(3))
Javerpflichtenddas polnische Arbeitsgesetzbuch regelt die Ueberwachung ausdruecklich: Zweck, Umfang und Art muessen im Tarifvertrag, in der Arbeitsordnung oder in einer Bekanntmachung festgelegt werden, und die Regeln zur Videoueberwachung gelten auch fuer andere Formen (GPS eingeschlossen).
Kodeks pracy, art. 22(3) (altre forme di monitoraggio, incl. GPS)
Vorherige Information der Beschaeftigten mindestens 2 Wochen im Voraus und schriftlich an den neu Eingestellten (Art. 22(2) Abs. 7-8)
Javerpflichtendder Arbeitgeber informiert die Beschaeftigten ueber die Einfuehrung der Ueberwachung mindestens zwei Wochen vor dem Beginn und uebergibt dem neu Eingestellten die Information schriftlich, bevor er ihn zur Arbeit einsetzt.
Vorherige Genehmigung einer Behoerde vor der Installation
Neinnicht erforderlicheine vorherige Genehmigung der UODO ist nicht erforderlich; das Verfahren ist intern (Regeln in der Ordnung/Bekanntmachung, Information, Kennzeichnung der Bereiche) zuzueglich der Einhaltung der DSGVO.
Keine Verfolgung privater Bewegungen oder ausserhalb der Arbeitszeit; Verhaeltnismaessigkeit (UODO)
Javerpflichtendfuer die UODO ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, Daten ueber die privaten Bewegungen des Beschaeftigten zu erheben (ausser in Ausnahmefaellen wie dem Diebstahl des Fahrzeugs); wird das Fahrzeug auch privat genutzt, sind Regeln und die Deaktivierung ausserhalb des Dienstes vorzusehen. Das Risiko fuer die Rechte muss im Verhaeltnis zum Zweck stehen.
Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die Standortdaten der Beschaeftigten (UODO-Liste)
Javerpflichtenddie UODO-Liste der Verarbeitungen, die eine Folgenabschaetzung erfordern, umfasst ausdruecklich die Verarbeitung der Standortdaten der Beschaeftigten und die systematische Ueberwachung im Arbeitskontext.
UODO, lista dei trattamenti che richiedono una DPIA (M.P. 2019 poz. 666)
Das Verfahren, Schritt für Schritt
- 1
Legen Sie Zweck, Umfang und Art der Ueberwachung im Tarifvertrag, in der Arbeitsordnung oder in einer Bekanntmachung fest.
- 2
Informieren Sie die Beschaeftigten mindestens zwei Wochen vor dem Beginn; uebergeben Sie dem neu Eingestellten die Information schriftlich vor der Arbeit.
- 3
Bestimmen Sie eine gueltige Rechtsgrundlage nach der DSGVO (in der Regel berechtigtes Interesse, nicht die Einwilligung).
- 4
Fuehren Sie die Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die Standortdaten der Beschaeftigten durch.
- 5
Konfigurieren Sie das System: keine private Verfolgung/ausserhalb der Arbeitszeit, Zweck deckungsgleich mit der tatsaechlichen Nutzung.
- 6
Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.
An wen Sie sich wenden
Zuständige Behörde
UODO (Urzad Ochrony Danych Osobowych)
https://www.uodo.gov.pl/pl/153/155
https://www.uodo.gov.pl/pl/153/155
Polen hat eine einzige nationale Behoerde, die UODO; keine regionale Aufteilung.
Geprüft am 15. Juni 2026
UODO, reclami
https://www.uodo.gov.pl/pl/153/155
https://www.uodo.gov.pl/pl/153/155
Geprüft am 15. Juni 2026
Was Sie riskieren
rund 266.000 € (1.145.891 PLN)
UODO gegen Centrum Medyczne Ujastek (Krakau, Entscheidung DKN.5131.4.2024): Videoueberwachung in zwei Raeumen der Neonatologie installiert, ohne dass Patienten oder Beschaeftigte darueber informiert wurden, dazu unzureichende Sicherheit der Aufzeichnungen. Gesamtgeldbusse 1.145.891 PLN (rund 266.000 Euro). Es ist kein GPS-Fall, betrifft aber die nicht mitgeteilte Ueberwachung der Beschaeftigten.
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GPS und Mitarbeiterüberwachung in Polen: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp. https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/polen/Fonte: <a href="https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/polen/?utm_source=citazione&utm_medium=referral&utm_campaign=risorse">GPS und Mitarbeiterüberwachung in Polen: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp</a>© 2026 GeoTapp. Daten von GeoTapp zusammengestellt und geprüft. Für die vollständige Wiederveröffentlichung des Datensatzes oder kommerzielle Nutzung kontaktieren Sie uns.
Quellen
- Kodeks pracy, art. 22(2) (monitoraggio)
- Kodeks pracy, art. 22(3) (altre forme di monitoraggio, incl. GPS)
- UODO, guida alla protezione dei dati sul luogo di lavoro
- UODO, lista dei trattamenti che richiedono una DPIA (M.P. 2019 poz. 666)
- UODO, presentare un reclamo
- UODO, sanzione Centrum Medyczne Ujastek (monitoraggio non comunicato ai dipendenti)
- Regolamento UE 2016/679 (GDPR)
Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.
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