GPS und Mitarbeiterüberwachung in Portugal: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Unterrichtung der Arbeitnehmer ueber Bestehen und Zweck der Ueberwachung (Art. 20 Codigo do Trabalho)

    Javerpflichtend

    Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer ueber das Bestehen und den Zweck der eingesetzten Ueberwachungsmittel unterrichten.

    Codigo do Trabalho, art. 20 (mezzi di sorveglianza a distanza)

  • Verbot, die Fernueberwachung zur Kontrolle der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu nutzen (Art. 20 CT)

    Javerpflichtend

    Die Fernueberwachung darf nicht zur Kontrolle der beruflichen Leistung dienen; sie ist nur zum Schutz und zur Sicherheit von Personen und Sachen oder fuer besondere Erfordernisse der Taetigkeit zulaessig.

    Codigo do Trabalho, art. 20 (mezzi di sorveglianza a distanza)

  • Vorherige Genehmigung einer Behoerde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Mit der DSGVO ist die alte vorherige Genehmigung durch die CNPD weggefallen; es bleibt eine nachtraegliche Kontrolle. Hinweis: Art. 21 CT wurde nicht ausdruecklich aufgehoben und die Lehre ist geteilt, in der Praxis wird die vorherige Genehmigung jedoch nicht mehr verlangt.

    Lei 58/2019, art. 28 (relazioni di lavoro)

  • Verhaeltnismaessige Geolokalisierung, auf die Arbeitszeit beschraenkt, mit Privatmodus ausserhalb der Arbeitszeit

    Javerpflichtend

    Nach Auffassung der CNPD darf die Geolokalisierung den Arbeitnehmer weder orten noch seine Leistung ueberwachen, sie darf sich nicht auf Pausen und Ruhezeiten erstrecken, und der Arbeitnehmer muss ausserhalb der Arbeitszeit in den Privatmodus wechseln koennen. Die Einwilligung des Arbeitnehmers ist keine gueltige Rechtsgrundlage.

    CNPD, Deliberacao 7680/2014 (geolocalizzazione nel contesto lavorativo)

  • Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die Standortverfolgung von Arbeitnehmern

    Javerpflichtend

    Die CNPD-Liste verlangt eine Folgenabschaetzung fuer Verarbeitungen, die es ermoeglichen, den Standort oder das Verhalten von Arbeitnehmern mit Bewertungs- oder Einstufungswirkung zu verfolgen.

    CNPD, valutazione d'impatto sulla protezione dei dati

  • Stellungnahme des Arbeitnehmerausschusses, sofern vorhanden

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    Sofern ein Arbeitnehmerausschuss besteht, ist dessen Stellungnahme einzuholen.

    Lei 58/2019, art. 28 (relazioni di lavoro)

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Unterrichten Sie die Arbeitnehmer ueber das Bestehen und den Zweck der Ueberwachung (Art. 20 CT).

  2. 2

    Pruefen Sie den Zweck: nur zur Sicherheit von Personen/Sachen oder fuer besondere Erfordernisse der Taetigkeit zulaessig, niemals zur Leistungskontrolle.

  3. 3

    Sofern ein Arbeitnehmerausschuss besteht, holen Sie dessen Stellungnahme ein.

  4. 4

    Fuehren Sie die Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer die Standortverfolgung durch.

  5. 5

    Konfigurieren Sie das System mit Datenminimierung: keine Verfolgung des Aufenthaltsorts, Privatmodus ausserhalb der Arbeitszeit, begrenzte Speicherdauer.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

CNPD (Comissao Nacional de Protecao de Dados)

https://www.cnpd.pt/cidadaos/participacoes/

https://www.cnpd.pt/cidadaos/participacoes/

Portugal hat eine einzige nationale Behoerde, die CNPD; es gibt keine regionale Aufteilung.

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes

Der Verstoss gegen Art. 20 des Codigo do Trabalho ist eine schwere Ordnungswidrigkeit (contraordenacao grave). Seit der DSGVO veroeffentlicht die CNPD keine einzelnen Sanktionsentscheidungen mehr, sodass es keinen veroeffentlichbaren Richtwert fuer die Geolokalisierung von Beschaeftigten gibt; das Risiko bleibt das allgemeine der DSGVO (Art. 83): bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj

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Quellen

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