GPS und Mitarbeiterüberwachung in Rumänien: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Verpflichtende, vollständige und ausdrückliche vorherige Information der Arbeitnehmer (Gesetz 190/2018 Art. 5 Buchst. b)

    Javerpflichtend

    die Überwachung der Beschäftigten durch elektronische Mittel/Geolokalisierung ist nur nach einer verpflichtenden, vollständigen und ausdrücklichen vorherigen Information der Arbeitnehmer zulässig.

    Legge 190/2018, art. 5 (monitoraggio dei dipendenti)

  • Vorherige Anhörung der Gewerkschaft oder der Arbeitnehmervertreter (Art. 5 Buchst. c)

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    vor der Einführung der Überwachungssysteme muss der Arbeitgeber die Gewerkschaft oder gegebenenfalls die Arbeitnehmervertreter anhören. Dies gilt, wo solche vorhanden sind.

    Legge 190/2018, art. 5 (monitoraggio dei dipendenti)

  • Vorherige Genehmigung durch eine Behörde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    das Gesetz unterwirft die Überwachung den Bedingungen des Art. 5, jedoch keiner vorherigen Genehmigung durch die ANSPDCP.

    Legge 190/2018, art. 5 (monitoraggio dei dipendenti)

  • Weniger eingreifende Mittel bereits als unwirksam erwiesen und überwiegendes berechtigtes Interesse (Art. 5 Buchst. a, d)

    Javerpflichtend

    die Überwachung ist nur zulässig, wenn andere weniger eingreifende Formen sich nicht bereits als wirksam erwiesen haben und wenn das berechtigte Interesse des Arbeitgebers gegenüber den Rechten der Arbeitnehmer überwiegt.

    Legge 190/2018, art. 5 (monitoraggio dei dipendenti)

  • Verhältnismäßige Speicherung, nicht länger als 30 Tage außer bei Ausnahmen (Art. 5 Buchst. e)

    Javerpflichtend

    die Speicherdauer muss dem Zweck angemessen sein und 30 Tage nicht überschreiten, außer in gesetzlich vorgesehenen oder ordnungsgemäß begründeten Fällen.

    Legge 190/2018, art. 5 (monitoraggio dei dipendenti)

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) für die systematische Geolokalisierung der Beschäftigten (Decizia 174/2018)

    Javerpflichtend

    die nationale Liste macht die Folgenabschätzung verpflichtend für die systematische groß angelegte Überwachung schutzbedürftiger Personen (einschließlich der Beschäftigten) und für die systematische Verarbeitung von Standortdaten.

    ANSPDCP, Decizia 174/2018 (lista trattamenti che richiedono DPIA)

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Informieren Sie die Arbeitnehmer im Voraus, verpflichtend, vollständig und ausdrücklich (Art. 5 Buchst. b).

  2. 2

    Hören Sie die Gewerkschaft oder die Arbeitnehmervertreter an, bevor Sie das System einführen (Art. 5 Buchst. c).

  3. 3

    Prüfen Sie, dass andere weniger eingreifende Mittel nicht bereits ausgereicht haben, und dokumentieren Sie das überwiegende berechtigte Interesse.

  4. 4

    Führen Sie die Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) für die systematische Geolokalisierung durch.

  5. 5

    Begrenzen Sie die Speicherung auf 30 Tage außer bei begründeten Ausnahmen; verwenden Sie die Daten nur für den angegebenen Zweck.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

ANSPDCP (Autoritatea Nationala de Supraveghere a Prelucrarii Datelor cu Caracter Personal)

https://www.dataprotection.ro/?page=Transmiterea_plangerilor_catre_ANSPDCP&lang=ro

https://www.dataprotection.ro/?page=Transmiterea_plangerilor_catre_ANSPDCP&lang=ro

Rumänien hat eine einzige nationale Behörde, die ANSPDCP; es gibt keine regionale Aufteilung.

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

5.000 €

ANSPDCP gegen Tehnoplus Industry SRL (23. März 2023): GPS-Ortung eines einem Beschäftigten zugewiesenen Firmenfahrzeugs, mit übermäßiger Verarbeitung von Standortdaten außerhalb der Dienstzeit, ohne zuvor weniger eingreifende Methoden ausgeschöpft zu haben, ohne den Beschäftigten zu informieren und mit einer Speicherung über 30 Tage hinaus. Gesamtbußgeld 5.000 Euro (3.000 + 2.000).

https://www.dataprotection.ro/?page=Comunicat_Presa_23.03.2023

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Quellen

Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.

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