GPS und Mitarbeiterüberwachung in Slowenien: Was Sie für die Konformität brauchen
Aktualisiert am 15. Juni 2026
Was Sie brauchen
Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.
Verhaeltnismaessigkeitspruefung: die wahllose Ueberwachung von Beschaeftigten hat keine Rechtsgrundlage (IP-RS)
JaverpflichtendNach Auffassung der slowenischen Behoerde erfuellt die wahllose Ortung von Arbeitnehmern per GPS nicht den Erforderlichkeitsmassstab fuer die Ausuebung der Rechte und Pflichten des Arbeitsverhaeltnisses: in diesem Fall fehlt die Rechtsgrundlage. Die Verhaeltnismaessigkeitspruefung (Erforderlichkeit, Geeignetheit, Verhaeltnismaessigkeit im engeren Sinne) muss bestanden werden.
IP-RS (Garante sloveno), linee guida sull'uso dei dispositivi GPS
Rechtsgrundlage = Erfuellung des Vertrags (ZDR-1 Art. 48) oder berechtigtes Interesse, nicht die Einwilligung
JaverpflichtendGrundlage ist die Erfuellung des Arbeitsverhaeltnisses (Art. 48 ZDR-1) oder das berechtigte Interesse; die Einwilligung des Beschaeftigten ist wegen des Machtungleichgewichts kaum wirksam.
IP-RS (Garante sloveno), linee guida sull'uso dei dispositivi GPS
Vorherige Genehmigung einer Behoerde vor der Installation
Neinnicht erforderlichEine vorherige Genehmigung der IP-RS ist nicht erforderlich; der Verantwortliche beurteilt selbst Rechtsgrundlage, Verhaeltnismaessigkeit und DSFA.
IP-RS (Garante sloveno), linee guida sull'uso dei dispositivi GPS
Keine kontinuierliche Ueberwachung: nur punktuelle oder Echtzeitdaten, keine dauerhafte Speicherung; ausschaltbares Sicherheitsgeraet
JaverpflichtendFuer die IP-RS ist eine kontinuierliche Ortung nicht verhaeltnismaessig, wenn punktuelle oder Echtzeitdaten ohne Speicherung ausreichen wuerden; ein Geraet, das nur der Sicherheit dient, muss ausgeschaltet bleiben koennen, bis der Beschaeftigte es aktiviert.
IP-RS (Garante sloveno), linee guida sull'uso dei dispositivi GPS
Information der Beschaeftigten und interner Akt; Information des Betriebsrats, sofern vorhanden (ZDR-1)
Es kommt darauf annur in bestimmten FällenDer Arbeitgeber muss die Beschaeftigten informieren (Art. 13 DSGVO) und einen internen Akt erlassen; sofern ein Betriebsrat besteht, ist er vor dem Erlass des allgemeinen Aktes zu informieren.
Zakon o delovnih razmerjih (ZDR-1), art. 48 (dati dei lavoratori)
Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) fuer Geolokalisierung und Beschaeftigtendaten (Liste der IP-RS)
JaverpflichtendDie Behoerde empfiehlt, vor der Einfuehrung von GPS-Geraeten eine Folgenabschaetzung durchzufuehren, und Geolokalisierung sowie Beschaeftigtendaten stehen auf der Liste, die eine solche erfordert.
Das Verfahren, Schritt für Schritt
- 1
Bestehen Sie die Verhaeltnismaessigkeitspruefung: keine wahllose Ortung, waehlen Sie das mildeste Mittel.
- 2
Bestimmen Sie eine gueltige Rechtsgrundlage (Erfuellung des Vertrags, Art. 48 ZDR-1, oder berechtigtes Interesse).
- 3
Erlassen Sie einen internen Akt und informieren Sie die Beschaeftigten; informieren Sie den Betriebsrat, sofern vorhanden.
- 4
Fuehren Sie die Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) durch, bevor Sie das GPS einfuehren.
- 5
Konfigurieren Sie das System: keine kontinuierliche Ueberwachung, keine dauerhafte Speicherung, ausschaltbare Sicherheitsgeraete.
- 6
Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.
An wen Sie sich wenden
Zuständige Behörde
Informacijski pooblascenec (IP-RS)
https://www.ip-rs.si/varstvo-osebnih-podatkov/pravice-posameznika/vlo%C5%BEitev-prijave
Slowenien hat eine einzige nationale Behoerde, die IP-RS; es gibt keine regionale Aufteilung. Das nationale Gesetz ZVOP-2 ist neu (2023), daher sind die veroeffentlichten Bussgelder noch gering.
Geprüft am 15. Juni 2026
Was Sie riskieren
bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Umsatzes (DSGVO)
Das nationale Gesetz ZVOP-2 ist 2023 in Kraft getreten, daher ist noch kein veroeffentlichtes Bussgeld speziell zu GPS bei Beschaeftigten verzeichnet. Die Behoerde (IP-RS) hat jedoch bereits in mehreren Stellungnahmen festgestellt, dass die wahllose Ortung von Arbeitnehmern keine Rechtsgrundlage hat. Das Sanktionsrisiko bleibt das allgemeine der DSGVO (Art. 83).
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GPS und Mitarbeiterüberwachung in Slowenien: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp. https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/slowenien/Fonte: <a href="https://geotapp.com/de/ressourcen/gps-mitarbeiter-eu/slowenien/?utm_source=citazione&utm_medium=referral&utm_campaign=risorse">GPS und Mitarbeiterüberwachung in Slowenien: Was Sie für die Konformität brauchen — GeoTapp</a>© 2026 GeoTapp. Daten von GeoTapp zusammengestellt und geprüft. Für die vollständige Wiederveröffentlichung des Datensatzes oder kommerzielle Nutzung kontaktieren Sie uns.
Quellen
- IP-RS (Garante sloveno), linee guida sull'uso dei dispositivi GPS
- IP-RS, parere 'Sledenje zaposlenim' (tracciamento dei dipendenti)
- Zakon o delovnih razmerjih (ZDR-1), art. 48 (dati dei lavoratori)
- IP-RS, valutazione d'impatto sulla protezione dei dati
- IP-RS, presentare una segnalazione
- Regolamento UE 2016/679 (GDPR)
Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.
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