GPS und Mitarbeiterüberwachung in Spanien: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Ausdrueckliche, klare und eindeutige Information der Beschaeftigten vor der Aktivierung (LOPDGDD Art. 90)

    Javerpflichtend

    Art. 90 LOPDGDD gestattet die Verarbeitung von Standortdaten fuer die Kontrollbefugnisse nach Art. 20.3 des Arbeitnehmerstatuts, jedoch nur, nachdem die Beschaeftigten (und, sofern vorhanden, ihre Vertreter) ausdruecklich, klar und eindeutig ueber das Bestehen und die Merkmale der Geraete sowie ueber ihre Rechte informiert wurden.

    Ley Organica 3/2018 (LOPDGDD), art. 90 (geolocalizzazione sul lavoro)

  • Information der Arbeitnehmervertreter (Estatuto Art. 64)

    Es kommt darauf annur in bestimmten Fällen

    Art. 64 des Statuts gibt dem Betriebsrat das Recht, informiert zu werden und einen vorherigen Bericht ueber die Einfuehrung von Systemen zur Arbeitsorganisation und -kontrolle abzugeben. Dies gilt nur dort, wo Arbeitnehmervertreter vorhanden sind.

    Estatuto de los Trabajadores, artt. 20.3 e 64

  • Genehmigung einer Arbeitsbehoerde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Spanien verlangt fuer die Installation eines Standortsystems keine behoerdliche oder arbeitsbehoerdliche Genehmigung. Die Schutzvorkehrungen sind die Information nach Art. 90 LOPDGDD, die Information der Vertreter (Art. 64) und die DSGVO.

    AEPD, FAQ sul GPS nelle auto aziendali usate dai lavoratori

  • Verbot der staendigen Ueberwachung: Datenminimierung und Verhaeltnismaessigkeit

    Javerpflichtend

    Die AEPD verlangt, dass die Standortbestimmung verhaeltnismaessig ist und nicht zur staendigen Ueberwachung genutzt wird; ist der Zweck die Arbeitszeiterfassung, duerfen die Daten nur Beginn und Ende der Taetigkeit angeben, nicht die Position in jedem Augenblick, und das System darf nach Arbeitsende nicht in Betrieb sein.

    AEPD, guida sulla protezione dei dati nei rapporti di lavoro

  • Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) bei systematischer und umfassender Standortbestimmung

    Javerpflichtend

    Die AEPD-Liste zaehlt zu den Verarbeitungen, die eine Folgenabschaetzung erfordern, jene, die eine Beobachtung, Ueberwachung, Standortbestimmung oder Kontrolle der betroffenen Person in systematischer und umfassender Weise mit sich bringen.

    AEPD, lista dei trattamenti che richiedono una valutazione d'impatto (art. 35.4 GDPR)

  • Gueltige Rechtsgrundlage (Art. 20.3 Statut / Vertragserfuellung, DSGVO Art. 6)

    Javerpflichtend

    Die Verarbeitung stuetzt sich auf die Kontrollbefugnis des Arbeitgebers (Art. 20.3 Statut) und auf die Erfuellung des Arbeitsverhaeltnisses, innerhalb der Grenzen der DSGVO; ein weiter gehender Zweck, der eine fortlaufende Beobachtung der Beschaeftigten erlauben wuerde, ist nicht zulaessig.

    AEPD, FAQ sul GPS nelle auto aziendali usate dai lavoratori

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Informieren Sie die Beschaeftigten vor der Aktivierung ausdruecklich, klar und eindeutig (Art. 90 LOPDGDD).

  2. 2

    Falls Arbeitnehmervertreter vorhanden sind, informieren Sie diese und holen Sie deren vorherigen Bericht ein (Art. 64 Statut).

  3. 3

    Legen Sie eine gueltige Rechtsgrundlage fest (Kontrollbefugnis Art. 20.3 Statut / Vertragserfuellung).

  4. 4

    Fuehren Sie die Folgenabschaetzung (DSFA) durch, wenn die Standortbestimmung systematisch und umfassend ist.

  5. 5

    Konfigurieren Sie das System mit Datenminimierung: keine staendige Ueberwachung, Deaktivierung ausserhalb der Arbeitszeit; falls eine Arbeitszeiterfassung erforderlich ist, nur Beginn und Ende.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

AEPD (Agencia Espanola de Proteccion de Datos)

https://www.aepd.es/

https://www.aepd.es/

Bei privaten Unternehmen ist die zustaendige Behoerde stets die nationale AEPD. Einige autonome Gemeinschaften (Katalonien APDCAT, Baskenland AVPD) verfuegen ueber eine eigene Behoerde, doch betrifft dies vor allem den oeffentlichen Sektor der jeweiligen Region.

Geprüft am 15. Juni 2026

AEPD, sede elettronica

https://www.aepd.es/

https://www.aepd.es/

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

200.000 €

AEPD gegen Ares Capital S.A. (PS/00454/2024), 4. Maerz 2026: Das Unternehmen verpflichtete die Fahrer, auf ihrem privaten Telefon Apps zu installieren, die fortlaufend Standortdaten erhoben (sowie Fotos und Audio/Video). Verstoss gegen die Datenminimierung (Art. 5.1.c), gegen die Rechtsgrundlage (Art. 6.1, keine freiwillige Einwilligung) und gegen die Informationspflicht (Art. 13 DSGVO).

https://www.aepd.es/documento/ps-00454-2024.pdf

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Quellen

Dies ist eine informative Ressource, keine Rechtsberatung. Bevor Sie ein Überwachungssystem aktivieren, lassen Sie Ihre Situation von einer Fachkraft prüfen.

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