GPS und Mitarbeiterüberwachung in Ukraine: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Gueltige Rechtsgrundlage (Art. 11) und vorherige Information der Beschaeftigten

    Javerpflichtend

    Die Verarbeitung von Beschaeftigtendaten (einschliesslich GPS) erfordert eine der sechs Rechtsgrundlagen nach Art. 11 des Gesetzes 2297-VI; die Beschaeftigten sind ueber den Verantwortlichen, die Daten, die Zwecke, ihre Rechte und die Empfaenger zu informieren, bei der Erhebung oder innerhalb von 30 Arbeitstagen.

    Legge dell'Ucraina n. 2297-VI sulla protezione dei dati personali (2010)

  • Vorherige Genehmigung oder Registrierung bei einer Behoerde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Die Pflicht zur Registrierung von Datenbanken wurde zum 1. Januar 2014 abgeschafft; die Meldung risikobehafteter Verarbeitungen gilt nicht fuer Daten des Arbeitsverhaeltnisses (diese sind ausgenommen).

    Legge dell'Ucraina n. 2297-VI sulla protezione dei dati personali (2010)

  • Rechtsgrundlage = in der Regel die dokumentierte Einwilligung des Beschaeftigten

    Javerpflichtend

    Anders als die DSGVO stuetzt sich das ukrainische Recht stark auf die Einwilligung als wichtigste Grundlage; fuer GPS empfiehlt es sich, vorab zu informieren und die Einwilligung zu dokumentieren sowie einen schriftlichen Zweck festzulegen.

    Legge dell'Ucraina n. 2297-VI sulla protezione dei dati personali (2010)

  • Auf den angegebenen Zweck beschraenkte Verarbeitung (Zweckbindung)

    Javerpflichtend

    Die Daten duerfen nur im Rahmen des angegebenen Zwecks verarbeitet werden; die Mitarbeiter des Verantwortlichen duerfen sie nur fuer ihre eigenen beruflichen Aufgaben nutzen.

    ICLG, protezione dei dati in Ucraina (basi giuridiche, DPIA)

  • Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA)

    Neinnicht erforderlich

    Das geltende Recht verlangt keine Folgenabschaetzung; vorgesehen ist sie erst durch die etwaige an die DSGVO angeglichene Reform (Gesetzentwurf 8153), die noch nicht in Kraft ist.

    ICLG, protezione dei dati in Ucraina (basi giuridiche, DPIA)

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Bestimmen Sie eine gueltige Rechtsgrundlage (in der Regel die Einwilligung) und legen Sie einen schriftlichen Zweck fest.

  2. 2

    Informieren Sie die Beschaeftigten ueber die Daten, die Zwecke, ihre Rechte und die Empfaenger (bei der Erhebung oder innerhalb von 30 Arbeitstagen).

  3. 3

    Dokumentieren Sie die Einwilligung des Beschaeftigten in die Geolokalisierung.

  4. 4

    Beschraenken Sie die Verarbeitung ausschliesslich auf den angegebenen Zweck.

  5. 5

    Beachten Sie die bevorstehende Reform (Gesetzentwurf 8153): Tritt sie in Kraft, fuehrt sie Regeln im DSGVO-Stil ein (vorherige Information, keine ausschliesslich automatisierten Entscheidungen, DSFA).

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

Difensore civico del Parlamento ucraino (Garante per la protezione dei dati)

https://ombudsman.gov.ua/en/zahist-personalnih-danih

https://ombudsman.gov.ua/en/zahist-personalnih-danih

Die Ukraine ist ein Beitrittskandidat, liegt ausserhalb der EU und wendet die DSGVO nicht an. Es gilt das Gesetz 2297-VI von 2010, das stark auf der Einwilligung beruht; eine an die DSGVO angeglichene Reform steht noch aus. Aufsichtsbehoerde ist der Ombudsmann (Buergerbeauftragte). Kriegskontext: Der Vollzug ist begrenzt und unregelmaessig.

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

derzeit moderate Bussgelder (etwa 150 - 380 Euro)

Eine spezifische, veroeffentlichte ukrainische Entscheidung zur GPS-Ueberwachung von Beschaeftigten ist nicht ersichtlich, und der Vollzug ist begrenzt. Die derzeitigen Bussgelder sind moderat (etwa 150 - 380 Euro). Die ausstehende Reform (Gesetzentwurf 8153) wuerde Bussgelder im DSGVO-Stil bringen (bis zu 150 Millionen UAH oder 8 % des Umsatzes), ist aber nicht in Kraft.

https://iclg.com/practice-areas/data-protection-laws-and-regulations/ukraine/

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Quellen

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