GPS und Mitarbeiterüberwachung in Ungarn: Was Sie für die Konformität brauchen

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Was Sie brauchen

Für jede Pflicht sagen wir Ihnen, ob sie in diesem Land gilt: Ja bedeutet verpflichtend, Kommt darauf an nur in bestimmten Fällen, Nein nicht erforderlich.

  • Vorherige schriftliche Information der Arbeitnehmer über die Überwachung und die technischen Mittel (Arbeitsgesetzbuch Art. 11/A)

    Javerpflichtend

    Der Arbeitnehmer darf nur wegen Verhaltensweisen kontrolliert werden, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen; der Arbeitgeber darf technische Mittel einsetzen, muss ihn jedoch vorab und schriftlich informieren.

    Codice del lavoro (Mt.), art. 11/A (controllo dei lavoratori)

  • Die Überwachung betrifft nur Verhaltensweisen, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, nicht das Privatleben (Art. 11/A)

    Javerpflichtend

    Die Kontrolle darf weder die Würde verletzen noch das Privatleben des Arbeitnehmers betreffen; auf Firmengeräten darf der Arbeitgeber nur auf arbeitsbezogene Daten zugreifen.

    Codice del lavoro (Mt.), art. 11/A (controllo dei lavoratori)

  • Vorherige Genehmigung einer Behörde vor der Installation

    Neinnicht erforderlich

    Eine vorherige Genehmigung der NAIH ist nicht erforderlich; der Arbeitgeber prüft die Rechtsgrundlage und die Verhältnismäßigkeit vor der Einführung selbst.

    NAIH, guida sui trattamenti sul luogo di lavoro (GPS)

  • Grundlage = berechtigtes Interesse mit dokumentierter Abwägungsprüfung; GPS nur während der Arbeitszeit, nicht außerhalb der Dienstzeit, mit Opt-out

    Javerpflichtend

    Die Grundlage ist das berechtigte Interesse, nicht die Einwilligung; der Arbeitgeber muss zuerst die Abwägungsprüfung durchführen. Für die NAIH ortet das GPS das Fahrzeug für die Arbeit, es verfolgt nicht den Arbeitnehmer: nur während der Arbeitszeit, keine Überwachung außerhalb der Dienstzeit, und der Arbeitnehmer muss es ausschalten können.

    NAIH, guida sui trattamenti sul luogo di lavoro (GPS)

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Überwachung von Standort und Tätigkeit der Arbeitnehmer (NAIH-Liste)

    Javerpflichtend

    Die NAIH-Liste führt die Überwachung der Arbeit der Beschäftigten und die Verarbeitung von Standortdaten, die auf eine systematische Überwachung hindeutet, unter den Fällen auf, die eine Folgenabschätzung erfordern.

    NAIH, lista dei trattamenti che richiedono una valutazione d'impatto

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. 1

    Führen Sie vor der Einführung die Abwägungsprüfung des berechtigten Interesses durch.

  2. 2

    Informieren Sie die Arbeitnehmer schriftlich und im Voraus über die Überwachung und die technischen Mittel (Art. 11/A + Art. 13 DSGVO).

  3. 3

    Führen Sie die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Überwachung des Standorts der Arbeitnehmer durch.

  4. 4

    Beschränken Sie das GPS auf die Ortung des Fahrzeugs für die Arbeit: nur während der Arbeitszeit, keine Überwachung außerhalb der Dienstzeit.

  5. 5

    Sehen Sie ein Opt-out vor, um das GPS auszuschalten, wenn das Fahrzeug außerhalb der Dienstzeit beim Arbeitnehmer bleibt.

  6. 6

    Bei Systemwechsel: Wenn Sie Ihr Überwachungssystem oder Ihre Software wechseln, aktualisieren Sie die Datenschutzinformation und händigen Sie sie erneut aus und prüfen Sie, ob die nationale Vereinbarung oder Genehmigung zur Fernüberwachung erneuert werden muss. Anbieter (Auftragsverarbeiter), erhobene Daten und Modalitäten ändern sich oft: die zuvor ausgehändigte genügt nicht.

An wen Sie sich wenden

Zuständige Behörde

NAIH (Garante ungherese per la protezione dei dati)

https://www.naih.hu

https://www.naih.hu

Ungarn hat eine einzige nationale Behörde, die NAIH; es gibt keine regionale Aufteilung.

Geprüft am 15. Juni 2026

NAIH

https://www.naih.hu

https://www.naih.hu

Geprüft am 15. Juni 2026

Was Sie riskieren

15.000.000 HUF (etwa 37.500 Euro)

NAIH gegen Auchan Magyarorszag (Januar 2018, Fall NAIH/2018/412/2/H): Videoüberwachung am Arbeitsplatz ohne angemessene Rechtsgrundlage, unzureichende Information der Arbeitnehmer und Verstoß gegen die Zweckbindung. Geldbuße 15.000.000 HUF. Es handelt sich nicht um einen GPS-Fall, aber es ist die maßgebliche Sanktion der NAIH zur Überwachung von Beschäftigten.

https://www.naih.hu/files/NAIH-2018-412-H_hatarozat.pdf

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Quellen

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