Montagmorgen, 7:45 Uhr. Ihr erfahrenster Techniker steht schon auf der Baustelle und will sich per GPS-App einstempeln. Aber irgendetwas stimmt nicht — niemand hat ihm je eine Datenschutzerklärung zur GPS-Ortung vorgelegt. Kein Dokument, keine Unterschrift, nichts. Und Sie im Büro ahnen nicht einmal, dass dieses Papier fehlt.
Es wirkt wie eine Kleinigkeit. Ein bürokratisches Detail, das man aufschiebt, weil es Dringenderes gibt — ein Angebot fertigstellen, einen Kunden zurückrufen, eine Kolonne umplanen. Aber dieses fehlende Dokument ist eine tickende Zeitbombe. Und wenn sie hochgeht, wird es teuer.
Die rechtlichen Anforderungen, die niemand beim Kauf erklärt
Wenn Sie GPS-fähige Software zur Arbeitszeiterfassung Ihrer Mitarbeiter einsetzen, haben Sie nach deutschem Recht mehrere Pflichten gleichzeitig. Die DSGVO verlangt nach Art. 13 eine vollständige Datenschutzinformation — welche Daten Sie erheben, warum, wie lange Sie sie speichern und welche Rechte der Mitarbeiter hat. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) konkretisiert in § 26 die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis und stellt besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.
Aber es geht noch weiter. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung der Mitarbeiter geeignet sind. Eine GPS-Stempeluhr fällt genau in diese Kategorie. Ohne Betriebsvereinbarung — oder ohne dokumentierte Zustimmung des Betriebsrats — ist der Einsatz rechtswidrig.
Und dann ist da noch der Grundsatz der Datenminimierung. GPS-Koordinaten nur beim Ein- und Ausstempeln? Verhältnismäßig. Kontinuierliche Standortverfolgung während der gesamten Arbeitszeit? Fast immer unverhältnismäßig — und ein rotes Tuch für jede Datenschutzbehörde.

Was in der Praxis passiert
Die meisten Handwerksbetriebe und Dienstleister kaufen eine GPS-Zeiterfassungs-App, installieren sie auf den Diensthandys und legen sofort los. Keine Datenschutzinformation. Keine Betriebsvereinbarung. Keine Datenschutz-Folgenabschätzung. Es funktioniert, die Stundenzettel stimmen, alle sind zufrieden — bis ein Mitarbeiter sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschwert oder ein Ex-Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht klagt.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben 2025 und 2026 verstärkt Kontrollen bei GPS-Überwachung am Arbeitsplatz durchgeführt. Eine einzige Beschwerde reicht aus, um ein Verfahren auszulösen — und Bußgelder nach DSGVO können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes betragen.
Wie GeoTapp Flow das Problem automatisch löst
Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter in GeoTapp Flow einladen, erstellt das System automatisch eine DSGVO-konforme GPS-Datenschutzerklärung mit Ihren Unternehmensdaten — Firmenname, Adresse, Datenschutzbeauftragter falls vorhanden. Der Mitarbeiter erhält einen Link per E-Mail, öffnet die Seite auf seinem Smartphone oder Computer, gibt seine Daten ein, liest die vollständige Erklärung und unterschreibt mit einem Klick.
Kein Ausdrucken. Kein Scannen. Kein Hinterherlaufen für Unterschriften. Das System speichert die digitale Unterschrift mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse, erstellt ein PDF des unterschriebenen Dokuments und archiviert es automatisch. In Ihrem Flow-Dashboard sehen Sie ein grünes Symbol neben jedem Mitarbeiter, der unterschrieben hat — und ein oranges Symbol neben denen, die noch ausstehen.






