Lieferkettengesetz 2026: Was Subunternehmer jetzt dokumentieren müssen

Lieferkettengesetz 2026: Was Subunternehmer jetzt dokumentieren müssen

9. Mai 2026 · 3 min

Peter betreibt einen Gebäudereinigungsbetrieb in Düsseldorf. 35 Mitarbeiter, drei Großkunden aus der Industrie. Im März 2026 bekommt er eine E-Mail von seinem wichtigsten Auftraggeber — einem börsennotierten Immobilienkonzern. Anhang: ein neuer Fragebogen mit 40 Fragen. Thema: Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiterfassung, Mindestlohnkonformität, Dokumentationspflichten. Peter muss nachweisen, dass seine Mitarbeiter die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten einhalten, dass Pausen gewährt werden und dass keine Arbeitszeitbetrug stattfindet. Der Grund: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Lieferkettengesetz Dokumentation entscheidet.

Das LkSG, umgangssprachlich Lieferkettengesetz, verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer gesamten Lieferkette umzusetzen. Und die Lieferkette endet nicht bei Fabriken in Asien — sie umfasst auch den Reinigungsbetrieb, der die Büros putzt, den Elektriker, der die Anlage wartet, und den Sicherheitsdienst, der nachts die Hallen bewacht. Wenn du als Subunternehmer für ein Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern arbeitest, betrifft dich dieses Gesetz direkt.

Die Konsequenz ist konkret: Wer keine lückenlose Dokumentation der Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter liefern kann, fliegt aus der Lieferkette. Nicht weil er schlechte Arbeit leistet, sondern weil der Auftraggeber es sich nicht leisten kann, mit nicht-konformen Subunternehmern zu arbeiten. Das BAFA prüft, und die Bußgelder gehen bis zu 8 Millionen Euro.

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Lieferkettengesetz Dokumentation: Anforderungen

Die Fragebögen variieren, aber der Kern ist immer gleich: Kannst du nachweisen, dass deine Mitarbeiter die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten? Dass Mindestlohn gezahlt wird — nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis? Dass keine systematischen Überstunden ohne Ausgleich stattfinden? Die Antwort darauf erfordert Daten. Nicht Versprechen, nicht Absichtserklärungen — Daten. Und zwar solche, die einer Prüfung standhalten.

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GPS-verifizierte Arbeitszeitnachweise liefern genau das. Wenn dein System dokumentiert, dass Mitarbeiter X am Standort Y von 7:00 bis 15:30 gearbeitet hat, mit 30 Minuten Pause um 12:00, dann ist das ein Nachweis, den kein Auditor anzweifeln kann. Und wenn du diesen Nachweis für jeden Mitarbeiter, jeden Tag, jede Woche automatisch erstellen kannst, bist du dem Wettbewerber, der seine Zettel noch in den Schuhkarton wirft, um Jahre voraus.

Lieferkettengesetz 2026: Was Subunternehmer jetzt dokumentieren müssen

Compliance als Auftragssicherung

Das Lieferkettengesetz ist kein Angriff auf kleine Betriebe — es ist eine Chance. Denn die großen Auftraggeber suchen aktiv nach Subunternehmern, die compliance-fähig sind. Wer die Dokumentation liefern kann, die andere nicht haben, wird bevorzugt. Wer sie nicht liefern kann, wird ersetzt. So einfach ist die neue Realität.

Ein System wie GeoTapp Flow gibt dir die Werkzeuge, die du brauchst: automatische Arbeitszeiterfassung mit GPS-Verifikation, exportierbare Berichte für Audits, verifizierbare Dokumentation, die auch vor dem BAFA Bestand hat. Die Investition ist minimal — der Verlust eines Großkunden, weil du den Fragebogen nicht beantworten konntest, ist es nicht.

Die Entwicklung wird sich beschleunigen: Ab 2026 sind auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern verpflichtet, ihre gesamte Lieferkette zu prüfen. Das bedeutet, dass immer mehr mittelständische Betriebe Fragebögen von ihren Auftraggebern erhalten werden. Wer darauf nicht vorbereitet ist, verliert nicht nur den einzelnen Auftrag — er verliert den Zugang zu einem wachsenden Marktsegment, das Compliance als Eintrittskarte verlangt.

Die Investition in ein GPS-basiertes Arbeitszeiterfassungssystem rechnet sich in diesem Kontext mehrfach: Es erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, es liefert die Dokumentation für Lieferketten-Audits, und es optimiert gleichzeitig deine Einsatzplanung. Drei Fliegen mit einer Klappe — und der Großkunde, der dir den Fragebogen geschickt hat, bekommt die Antworten, die er braucht.

Was viele Subunternehmer nicht wissen: Die Compliance-Anforderungen des Lieferkettengesetzes gelten nicht nur für direkte Zulieferer, sondern können auch auf tiefere Ebenen der Lieferkette durchschlagen. Wenn dein Auftraggeber von seinem Auftraggeber geprüft wird, reicht er den Fragebogen an dich weiter. Die Kette reißt beim schwächsten Glied — und das schwächste Glied ist oft der Betrieb, der seine Arbeitszeiten noch auf Papier dokumentiert und keine Exportfunktion hat.

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