Peter betreibt einen Gebäudereinigungsbetrieb in Düsseldorf. 35 Mitarbeiter, drei Großkunden aus der Industrie. Im März 2026 bekommt er eine E-Mail von seinem wichtigsten Auftraggeber, einem börsennotierten Immobilienkonzern. Anhang: ein neuer Fragebogen mit 40 Fragen. Thema: Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiterfassung, Mindestlohnkonformität, Dokumentationspflichten. Peter muss nachweisen, dass seine Mitarbeiter die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten einhalten, dass Pausen gewährt werden und dass keine Arbeitszeitbetrug stattfindet. Der Grund: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Lieferkettengesetz Dokumentation entscheidet.
Das LkSG, umgangssprachlich Lieferkettengesetz, verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer gesamten Lieferkette umzusetzen. Und die Lieferkette endet nicht bei Fabriken in Asien, sie umfasst auch den Reinigungsbetrieb, der die Büros putzt, den Elektriker, der die Anlage wartet, und den Sicherheitsdienst, der nachts die Hallen bewacht. Wenn du als Subunternehmer für ein Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern arbeitest, betrifft dich dieses Gesetz direkt.
Die Konsequenz ist konkret: Wer keine lückenlose Dokumentation der Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter liefern kann, fliegt aus der Lieferkette. Nicht weil er schlechte Arbeit leistet, sondern weil der Auftraggeber es sich nicht leisten kann, mit nicht-konformen Subunternehmern zu arbeiten. Das BAFA prüft, und die Bußgelder gehen bis zu 8 Millionen Euro.
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Test öffnenLieferkettengesetz Dokumentation: Anforderungen
Die Fragebögen variieren, aber der Kern ist immer gleich: Kannst du nachweisen, dass deine Mitarbeiter die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten? Dass Mindestlohn gezahlt wird, nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis? Dass keine systematischen Überstunden ohne Ausgleich stattfinden? Die Antwort darauf erfordert Daten. Nicht Versprechen, nicht Absichtserklärungen – Daten. Und zwar solche, die einer Prüfung standhalten.
GPS-verifizierte Arbeitszeitnachweise liefern genau das. Wenn dein System dokumentiert, dass Mitarbeiter X am Standort Y von 7:00 bis 15:30 gearbeitet hat, mit 30 Minuten Pause um 12:00, dann ist das ein Nachweis, den kein Auditor anzweifeln kann. Und wenn du diesen Nachweis für jeden Mitarbeiter, jeden Tag, jede Woche automatisch erstellen kannst, bist du dem Wettbewerber, der seine Zettel noch in den Schuhkarton wirft, um Jahre voraus.

Compliance als Auftragssicherung
Das Lieferkettengesetz ist kein Angriff auf kleine Betriebe, es ist eine Chance. Denn die großen Auftraggeber suchen aktiv nach Subunternehmern, die compliance-fähig sind. Wer die Dokumentation liefern kann, die andere nicht haben, wird bevorzugt. Wer sie nicht liefern kann, wird ersetzt. So einfach ist die neue Realität.






