Arbeitszeiterfassung DACH: Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich
11. Juni 2026 · 3 min
Wer einen Betrieb führt, der über Grenzen hinweg arbeitet, kennt das mulmige Gefühl: Eine Regel, die in Deutschland gilt, gilt vielleicht in Österreich anders und in der Schweiz noch einmal anders. Bei der Arbeitszeiterfassung stimmt dieses Gefühl. Drei Länder, eine gemeinsame Sprache, und drei Regelwerke, die man besser nicht verwechselt. Ein kurzer, ehrlicher Vergleich lohnt sich.
Beginnen wir mit Deutschland, weil hier am meisten in Bewegung ist. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits, abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz im Licht der europäischen Rechtsprechung, bestätigt durch das Bundesarbeitsgericht. Was noch fehlt, ist das ausgestaltende Gesetz, dessen Entwurf für 2026 erwartet wird und das die Form regeln soll, voraussichtlich elektronisch. Der Grundsatz steht, das Verfahren wird gerade geschrieben.
Österreich ist hier der ruhigere Pol. Die Aufzeichnungspflicht nach Paragraf 26 des Arbeitszeitgesetzes ist seit Langem gefestigt. Sie gilt für alle dem AZG unterliegenden Arbeitnehmer, auch für Teilzeit und geringfügig Beschäftigte, ausgenommen ist im Wesentlichen nur ein kleiner Kreis leitender Angestellter. Eine Besonderheit, die man kennen sollte: Der Arbeitnehmer darf einmal im Monat eine kostenlose Abschrift seiner Aufzeichnungen verlangen.
Die Schweiz schliesslich kennt Ausnahmen, die es in dieser Form weder in Deutschland noch in Österreich gibt. Seit 2016 erlaubt die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz zwei Wege aus der vollständigen Erfassung: den vollständigen Verzicht nach Artikel 73a, der an hohe Autonomie und ein Jahreseinkommen ab 120 000 Franken geknüpft ist, und die vereinfachte Erfassung nach Artikel 73b, bei der nur die tägliche Arbeitsdauer festgehalten wird. Für kleine Betriebe ist meist nur die zweite Tür realistisch.
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So unterschiedlich die drei Länder im Detail sind, der Kern ist überall derselbe. In keinem der drei Länder können Sie auf eine belastbare Erfassung der Arbeitszeit verzichten. Mal heisst es vollständige Aufzeichnung, mal vereinfachte Erfassung der Tagesdauer, mal eine Pflicht, die noch ihr endgültiges Gesetz sucht. Aber die Vorstellung, man dürfe Arbeitszeit grob im Kopf behalten, hält in Wien so wenig wie in Zürich oder in München.
Das eigentliche Problem ist nicht das Land
Hier liegt die Pointe für einen Betrieb, der in mehreren dieser Länder tätig ist. Das eigentliche Problem ist nicht, dass die Regeln sich unterscheiden. Das eigentliche Problem ist der Zettel, denn ein Stundenzettel ist in allen drei Ländern gleich schlecht: nachträglich ausgefüllt, lautlos änderbar, ohne Gedächtnis. Wer drei Regelwerke mit drei Stapeln Papier bedienen will, hat nicht ein Länderproblem, sondern ein Werkzeugproblem.
Drei nationale Regelwerke mit drei Ordnern voller Zettel erfüllen zu wollen, ist wie drei verschiedene Schlösser mit demselben verbogenen Schlüssel öffnen zu wollen. Das Schloss ist nicht das Problem.
Ein Werkzeug für alle drei
Die gute Nachricht: Ein Erfassungssystem, das die Zeit objektiv im Moment des Arbeitens festhält und jede Änderung sichtbar macht, erfüllt den Kern aller drei Regelwerke zugleich. Ob ein deutscher Betrieb die vollständige Aufzeichnung braucht, ein Schweizer die vereinfachte Tagesdauer und ein österreichischer die monatliche Abschrift für den Mitarbeiter, das Werkzeug bleibt dasselbe, es liefert nur jeweils das, was gefragt ist.
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Wenn Ihr Betrieb in mehr als einem dieser Länder arbeitet, ist die Frage nicht, welches Regelwerk das strengste ist, sondern ob Ihr heutiges Werkzeug allen dreien standhält. Sehen Sie hier, wie eine Erfassung für die ganze DACH-Region funktioniert.
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