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11. August 2026 · 6 min

Auftragswechsel Reinigung: §613a BGB und Anwesenheitsnachweis

Montagmorgen, kurz vor sechs, vor einem Bürokomplex am Frankfurter Osthafen. Der neue Vorarbeiter hat einen Aktenordner unter dem Arm und vierzehn Namen auf einer Liste, die er ab heute führen soll. Menschen, die er noch nie getroffen hat, die aber laut Gesetz ab sofort bei seiner Firma angestellt sind, mit ihrer Betriebszugehörigkeit, ihrem Urlaubsanspruch und ihren Überstunden im Gepäck. Nur: wie viele Überstunden das eigentlich sind, weiß niemand so genau. Die alte Reinigungsfirma hat die letzten Wochen in einer Excel-Tabelle geführt, die es in zwei Versionen gibt, und ein WhatsApp-Chat zwischen Objektleiter und Team ersetzt bei ihr offenbar die Zeiterfassung.

Auf der anderen Seite dieser Übergabe steht die ausscheidende Firma, die dem Auftraggeber noch die letzten Rechnungen stellen muss und plötzlich hört, die Reinigung im dritten Stock habe in den letzten beiden Wochen angeblich nie stattgefunden. Ohne belegbare Daten, wer wann auf welchem Stockwerk war, bleibt nur eine Behauptung gegen eine andere. Genau das ist der Moment, in dem ein Auftragswechsel in der Gebäudereinigung, in der Sicherheit oder im Facility Management kippt: nicht am Vertrag, sondern an den Zahlen, die dahinterstehen sollten und fehlen.

Der Wechsel des Dienstleisters selbst ist in Deutschland kein rechtliches Niemandsland. Es gibt eine klare Regel dafür, was mit dem übernommenen Personal passiert. Nur beantwortet diese Regel nicht die Frage, wer wie viele Stunden gearbeitet hat, seit wann und auf welchem Objekt. Das müssen die Beteiligten selbst nachweisen können, und genau da wird es für viele eng.

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Was §613a BGB beim Wechsel des Dienstleisters vorschreibt

§613a BGB regelt den Betriebsübergang: Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, mit allen Rechten und Pflichten, die zu diesem Zeitpunkt schon bestehen. Für die Gebäudereinigung hat sich daraus über Jahre eine feste Praxis entwickelt: Weil die Branche kaum von Maschinen oder Anlagen lebt, sondern von den Menschen, die putzen, gilt eine bloße Neuvergabe des Auftrags an eine andere Firma dann als Betriebsübergang, wenn der neue Auftragnehmer einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil der bisherigen Belegschaft übernimmt. Übernimmt er sie, gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch über, mit Lohn, Urlaubsanspruch, Betriebszugehörigkeit und Kündigungsschutz. Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam.

Warum Stunden, Anzahl und Anwesenheit den Ausschlag geben

Gebaeudeschluessel und Zugangskarte auf einem Tresen beim Auftragnehmerwechsel

Genau hier wird die Zahl zum Dreh- und Angelpunkt. Ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt, hängt oft davon ab, wie viele Beschäftigte tatsächlich übernommen werden und mit welcher Qualifikation, gemessen an der Größe des alten Teams auf genau diesem Objekt. Wer diese Zahl nicht sauber belegen kann, weiß am Ende nicht, ob das Gesetz überhaupt greift, und ebenso wenig, welche Ansprüche die einzelne Reinigungskraft, der einzelne Sicherheitsmitarbeiter oder die einzelne Servicekraft mitbringt. Betriebszugehörigkeit entscheidet über Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Geleistete Überstunden entscheiden über offene Forderungen, die sonst erst nach der Übernahme auftauchen, wenn niemand mehr zurückverfolgen kann, wer sie wann gemacht hat. In der Gebäudereinigung kommt der Rahmentarifvertrag dazu, der ab dem 1. Januar 2026 unter anderem 15,00 Euro Mindestlohn in Lohngruppe 1 vorschreibt und für allgemeinverbindlich erklärt wurde, also für tarifgebundene wie ungebundene Betriebe gleichermaßen gilt. Wer die Arbeitszeit nicht objektiv dokumentiert, kann diese Vorgaben weder beim Übergang noch danach belegen, sondern nur behaupten.

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Wo der Übergang kippt: unbelegte Stunden werden zum Streitfall

Zurück zur Übergabe am Osthafen. Der neue Objektleiter bekommt einen Ordner mit handschriftlichen Stundenzetteln, die für die letzten drei Monate lückenhaft sind, dazu eine mündliche Zusage, es passe schon alles. Stimmt die Anzahl der übernommenen Personen nicht mit dem überein, was Auftraggeber und alte Firma vereinbart hatten, wird aus einer Formalität schnell ein Fall fürs Arbeitsgericht: wer wurde tatsächlich übernommen, wer nicht, und warum. Für die ausscheidende Firma ist die Lage nicht besser. Sie muss dem Auftraggeber gegenüber beweisen, dass bis zum letzten Tag ordentlich gearbeitet wurde, sonst drohen Abzüge von der letzten Rechnung oder ein Streit über angeblich nicht erbrachte Leistungen. Ohne Nachweis, wer wann auf welchem Objekt war, bleibt beiden Seiten nur das eigene Wort, und das reicht vor Gericht selten. Kommt dazu, dass Reinigungsteams meist über mehrere Objekte verteilt sind und oft in wechselnder Besetzung arbeiten, wird die Rekonstruktion im Nachhinein kaum noch möglich: Wer war am Dienstag im zweiten Stock, wer am Donnerstag in der Tiefgarage, und mit welcher Firma hatte diese Person zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch ein Arbeitsverhältnis.

Die Rolle eines belegten Anwesenheitsnachweises

Ein Anwesenheitsnachweis, der geodatiert und unveränderlich ist, löst genau dieses Problem, ohne dass hinterher jemand diskutieren muss, wer sich woran erinnert. Für die ausscheidende Firma ist er der Beweis, dass bis zur letzten Schicht gearbeitet wurde, Stunde für Stunde, Objekt für Objekt. Für die übernehmende Firma ist er die Grundlage, auf der sie die Übernahme kalkulieren kann: wie viele Personen wirklich wie lange auf diesem Standort tätig waren und mit welcher Betriebszugehörigkeit, bevor der erste eigene Dienstplan geschrieben wird. Für den Auftraggeber schließlich ist er der Beleg, dass die Dienstleistung nahtlos weiterläuft, ohne Lücke am Tag der Übergabe. Drei Parteien, ein Datensatz, keine Version, die gegen eine andere steht.

Ohne diesen Nachweis verhandeln beide Firmen im Grunde über Erinnerungen, und Erinnerungen sind verhandelbar, Zeitstempel nicht. Wer den Objektwechsel schon einmal erlebt hat, kennt das Muster: Der Auftraggeber will Kontinuität sehen, die alte Firma will sauber abschließen, die neue Firma will keine fremden Altlasten übernehmen, die sie später selbst ausbaden muss. Ein Datensatz, den keine der drei Seiten nachträglich anfassen kann, nimmt genau diesen Streit aus der Gleichung, noch bevor er entsteht.

Verlässt man sich stattdessen auf Papierlisten, Erinnerungen oder Chatverläufe, verschiebt sich der eigentliche Konflikt nur um ein paar Wochen nach hinten, dann meist vor einen Anwalt statt an einen Übergabetermin.

Was ein sauberer Auftragswechsel wirklich braucht

Was einen Wechsel des Dienstleisters ordentlich macht, ist im Kern simpel: Arbeitszeit und Anwesenheit müssen exportierbar sein, pro Person und pro Standort, mit Zeitstempel und Ort, ohne dass sich im Nachhinein etwas daran ändern lässt. Genau dafür ist GeoTapp gedacht. Die Zeiterfassung per GPS hält für jede Reinigungskraft, jeden Sicherheitsmitarbeiter oder jede Servicekraft fest, wann sie an welchem Objekt ein- und ausgestempelt hat, mit einem einzigen Antippen und ohne dauerhafte Standortverfolgung dazwischen. Diese Daten lassen sich pro Mitarbeiter und pro Standort exportieren, genau das, was beim Übergang gebraucht wird, egal ob man die Firma ist, die übergibt, oder die, die übernimmt. Verträge schreibt GeoTapp keine, und Löhne rechnet es auch nicht ab, das bleibt Sache der Personalabteilung und des Steuerberaters. Es liefert die eine Grundlage, auf der sich beide Seiten einigen können, weil es an ihr nichts zu deuten gibt.

Steht bei dir bald ein Auftragswechsel an?

Egal ob du übernimmst oder übergibst: Ein Blick auf das, was deine Zeiterfassung heute schon hergibt, lohnt sich, bevor die Übergabe zum Streitfall wird. Mit GeoTapp im kostenlosen Test siehst du, wie klar eine Übergabe aussehen kann, wenn die Stunden von Anfang an feststehen.

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