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Blog / GeoTapp

GeoTapp · 5. August 2026 · 7 min

Mitarbeiterüberwachung in Europa, dreißig Behörden in einem Register

Es gibt einen Moment, in dem ein Unternehmer mit Teams im Außendienst aufgibt. Er sitzt seit zwei Stunden vor dem Bildschirm, weil er wissen will, ob seine Leute mit Standort einstempeln dürfen, und vor ihm liegen die Seite einer Landesbehörde, ein Urteil, das ihm jemand per WhatsApp geschickt hat, der Blog eines Anbieters, der schwört, das sei alles zulässig, und das sichere Gefühl, nichts Belastbares in der Hand zu haben. Also macht er alles zu und kehrt zur Stundenliste auf Papier zurück, die ihm noch nie jemand beanstandet hat, aus dem einfachen Grund, dass sie nichts beweist.

Das Problem ist nicht, dass es die Informationen nicht gäbe. Sie liegen an dreißig verschiedenen Stellen, in neun Sprachen, in Dokumenten, die Juristen für Juristen schreiben.

In Deutschland kommt eine Besonderheit dazu, die den Ärger verdoppelt. Für den privaten Arbeitgeber ist nicht eine Behörde zuständig, sondern siebzehn, jedes Land seine eigene, dazu die Datenschutzkonferenz. Ihre Pressemitteilungen erscheinen als PDF, eine Datei pro Meldung, mit dem Datum im Dateinamen, und jede Behörde baut ihre Seite anders. Die CNIL in Frankreich pflegt ein Archiv, das Jahre zurückreicht. Die schwedische IMY liefert einen Feed mit zweihundert Einträgen. Das dänische Datatilsynet druckt die Liste seiner Entscheidungen gar nicht erst in die Seite, es lädt sie per JavaScript nach, und wer von außen kommt, sieht eine leere Hülle. Keine dieser Seiten spricht mit den anderen, und keine ist für den Inhaber eines Reinigungsbetriebs mit vierzig Leuten im Einsatz geschrieben.

Soll der Standort belegen, dass die Arbeit erbracht wurde, statt Menschen den Tag über zu verfolgen?

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Deshalb wurde etwas entwickelt, das sie alle liest.

Jeden Morgen besucht das System die offiziellen Quellen der Datenschutzaufsicht aus dreizehn europäischen Ländern, dazu den Europäischen Datenschutzausschuss. Es liest die neuen Entscheidungen, behält nur, was mit Arbeit zu tun hat, also Standortdaten, Videoüberwachung, Arbeitszeiterfassung, dienstliche E-Mail und mobiles Arbeiten, und stellt alles in eine einzige Tabelle mit Datum, Land, Behörde, Titel und Bußgeldhöhe, wo eine genannt ist.

Es gibt allerdings etwas, das dieses Register nicht tut, und darauf kommt es eigentlich an. Es fasst nicht zusammen, es deutet nicht, es übersetzt nichts nach eigenem Gutdünken. Der Titel ist der, den die Behörde geschrieben hat, Wort für Wort. Ein Betrag erscheint nur dort, wo die Behörde ihn ausgeschrieben im Dokument nennt, und von achtundsechzig gesammelten Entscheidungen tragen achtundvierzig einen. Bei den übrigen gab es entweder kein Bußgeld, oder die Seite war eine Jahresbilanz, die viele Verfahren zusammenrechnet, und daraus eine Summe für ein einzelnes Dokument zu machen wäre bequem und falsch gewesen. Jede Zeile führt zum Originaldokument, denn eine Zeile, die sich nicht mit einem Klick prüfen lässt, nützt niemandem.

Die Grenze verläuft nicht dort, wo fast alle sie vermuten

Im März 2025 verhängte die italienische Aufsichtsbehörde binnen acht Tagen zwei Bußgelder über jeweils fünfzigtausend Euro.

Das erste traf ein Transportunternehmen, das GPS dauerhaft in den Fahrzeugen mitlaufen ließ und Position, Geschwindigkeit und Kilometerstand aufzeichnete, abweichend von der Erlaubnis, die ihm die Arbeitsaufsicht bereits erteilt hatte, und ohne die Beschäftigten zu informieren. Das zweite traf eine öffentliche Einrichtung in Kalabrien, deren App den Standort ausschließlich im Moment des Stempelns erfasste, um abzugleichen, ob er mit der im Homeoffice-Vertrag genannten Adresse übereinstimmt.

Das erste hat Bestand. Das zweite hat das Gericht Cosenza am 1. Juli 2026 aufgehoben, mit einer Begründung, die deutschen Betrieben bekannt vorkommen dürfte, denn wenn der Standort ausschließlich im Moment der Buchung erhoben wird und keine Bewegungsverfolgung erlaubt, ist es kein Instrument der Fernüberwachung, sondern eine Zutritts- und Anwesenheitserfassung.

Gleiche Summe, gleicher Monat, gleiche Behörde, entgegengesetzter Ausgang. Nicht das GPS ist die Trennlinie, sondern der Zeitpunkt.

Für Deutschland kommt hinzu, was § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohnehin verlangt. Die Mitbestimmung knüpft an die objektive Eignung zur Überwachung an, nicht an die Absicht des Arbeitgebers, und auch die punktuelle Erhebung beim Ein- und Ausstempeln ist davon erfasst. Wo ein Betriebsrat besteht, geht ohne Betriebsvereinbarung nichts, egal wie zurückhaltend das System gebaut ist.

Drei Behörden, die nie miteinander gesprochen haben, und dieselbe Linie

Das Zweite, was dieses Register sichtbar macht, ist, dass dieselbe Frage in Ländern ohne jede Abstimmung erstaunlich einheitlich entschieden wird, und dass das nie jemand zusammen erzählt.

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In Schweden rügte die IMY den Sicherheitsdienstleister Securitas für Kameras, die im Dienstfahrzeug auf die Fahrer gerichtet waren. In den Niederlanden stellte die Autoriteit Persoonsgegevens fest, dass Fahrer im öffentlichen Nahverkehr nicht dauerhaft im Bild bleiben dürfen. In Dänemark prüfte das Datatilsynet, angerufen von einer Gewerkschaft im Auftrag eines Mitglieds, die Kameras in den von DSB Service & Retail betriebenen Läden und kam zu dem Schluss, dass sie sich im Rahmen halten, schrieb aber ausdrücklich fest, unter welchen Bedingungen jemand auf die Aufnahmen zugreifen darf.

Drei Behörden, drei Sprachen, kein gemeinsames Gremium, und dieselbe Linie. Nicht die Kamera ist das Problem, sondern eine Person über die gesamte Schicht im Bild zu halten, und die Frage, wer wann das Material öffnen darf.

Das Register, und die zwei leeren Felder

Das Register steht hier, ohne E-Mail-Adresse, ohne Formular.

Zwei Felder sind allerdings leer, und das sagen wir lieber selbst, bevor es jemand anderes bemerkt. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen und die österreichische Datenschutzbehörde waren in den Tagen, in denen das System aufgebaut wurde, nicht erreichbar. Die Ursache ist technisch und liegt auf ihrer Seite, nicht auf unserer, und ein Konfigurationsfehler ist es auch nicht, denn alle übrigen Behörden derselben beiden Länder antworten einwandfrei und sind längst eingebunden, die sechzehn anderen Länder eingeschlossen. Der Server in Düsseldorf lässt die Verbindung auslaufen, der in Wien weist sie schlicht ab.

Ausgerechnet Nordrhein-Westfalen fehlt, das bevölkerungsreichste Bundesland, und das ist keine Kleinigkeit, die man stillschweigend übergeht. Das System klopft jeden Tag von selbst an. An dem Tag, an dem geöffnet wird, kommen beide Behörden ins Register wie alle anderen, und dieser Hinweis verschwindet. Bis dahin bleiben sie ausdrücklich als fehlend vermerkt, denn ein Register, das sich für vollständig ausgibt, obwohl es das nicht ist, ist weniger wert als eines, das die Lücke zugibt.

Für Journalistinnen und Journalisten

Die Daten sind öffentlich und jede Zeile ist einzeln überprüfbar. Wer zu Überwachung am Arbeitsplatz, zur Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, zu Videoüberwachung im Betrieb oder zur Kontrolle im Homeoffice arbeitet, findet hier die Entscheidungen mit Beträgen und dem direkten Link zur Primärquelle, ohne fünfzehn Seiten in neun Sprachen abklappern zu müssen.

Fehlt ein Ländervergleich oder eine Zahl, schreiben Sie uns, dann wird gesucht. Was dabei herauskommt, landet ohnehin im öffentlichen Register und nicht in einer Exklusivmeldung.

Warum das nichts kostet

Weil die häufigste Frage nicht lautet, was die Software kostet. Sie lautet, ob man das machen darf, ohne Ärger zu bekommen. Und diese Antwort hängt nicht von uns ab, sie hängt davon ab, was die Aufsichtsbehörden entschieden haben.

Ein Anbieter, der darauf mit der eigenen Broschüre antwortet, bittet um Vertrauen auf sein Wort. Sinnvoller ist es, zu zeigen, wo man selbst nachsehen kann.

GeoTapp ist aus demselben Gedanken entstanden, nämlich dass der Standort belegen soll, dass die Arbeit erbracht wurde, und nicht dazu dient, Menschen den Tag über zu verfolgen. Die Anwendung hält fest, wo eine Schicht beginnt und wo sie endet, und dazwischen schaut sie weg. Das europäische Register zeigt schlicht, dass diese Linie nicht in einer Marketingrunde gezogen wurde, sondern von dreißig europäischen Aufsichtsbehörden, eine Entscheidung nach der anderen.

Wenn es Ihnen nützt, geben Sie es weiter an alle, die dasselbe Problem haben. Ein Formular zum Ausfüllen gibt es nicht, und es wird auch keines geben.

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