Wer im Handwerk oder im Facility-Bereich fragt, ob die Monteure mit Standort einstempeln duerfen, bekommt fast immer dieselbe Antwort. Finger weg, das ist Ueberwachung, ohne Betriebsrat laeuft da gar nichts. Also bleibt es beim Stundenzettel, der am Monatsende abgetippt wird und der im Streitfall genau nichts beweist.
Auf der anderen Seite ruft ein Anbieter an und verkauft das Gegenteil. Jedes Fahrzeug live auf der Karte, Kilometer, Standzeiten, ein Punktesystem fuer den Fahrstil. Machen alle so, sagt er, alles rechtssicher, und Sie unterschreiben.
Beide Gespraeche gehen am Kern vorbei, und zwar auf dieselbe Weise. Sie behandeln GPS als das Problem. Das war es nie. Die Frage ist, wann das System hinschaut.
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Der Betriebsrat entscheidet mit, und zwar frueher als Sie denken
In Deutschland liegt die eigentliche Huerde nicht im Datenschutzrecht, sondern in der Betriebsverfassung. Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Beschaeftigten zu ueberwachen.
Entscheidend ist dabei ein Wort, das viele Geschaeftsfuehrer ueberlesen. Es kommt auf die objektive Eignung an, nicht auf die Absicht. Sie koennen noch so ehrlich sagen, wir wollen niemanden kontrollieren, wir wollen nur die Einsaetze sauber abrechnen: wenn die Anlage geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu erfassen, ist sie mitbestimmungspflichtig. Wo ein Betriebsrat besteht, darf ein solches System ohne Betriebsvereinbarung schlicht nicht laufen.
Das ist unbequem, aber es ist auch die guenstigste Rechtsberatung, die Sie je bekommen. Eine Betriebsvereinbarung, die vorher verhandelt wird, kostet ein paar Sitzungen. Eine Anlage, die ohne laeuft, kostet Sie das Vertrauen der Belegschaft und im Ernstfall die Verwertbarkeit jedes einzelnen Datensatzes.
Was die Aufsichtsbehoerden wirklich bestrafen
Das bekannteste Beispiel ist bis heute H&M. Der Hamburgische Beauftragte fuer Datenschutz und Informationsfreiheit verhaengte am 1. Oktober 2020 ein Bussgeld von 35,3 Millionen Euro, weil im Nuernberger Servicecenter ueber Jahre Notizen ueber Privatleben, Krankheiten und Familienverhaeltnisse von Hunderten Beschaeftigten gesammelt und ausgewertet wurden.
Kein GPS-Fall, und trotzdem der Massstab. Bestraft wurde nicht ein einzelnes Werkzeug, sondern die Haltung dahinter: sammeln, weil man es kann, und daraus ein Bild des Menschen bauen, das mit der Arbeitsleistung nichts mehr zu tun hat. Dieselbe Haltung steckt in jedem Ortungssystem, das im Minutentakt aufzeichnet und die Daten monatelang aufhebt, fuer alle Faelle.
Die Grenze liegt im Wann
Ein System, das den Standort zweimal am Tag erfasst, beim Beginn und beim Ende des Einsatzes, und dazwischen blind bleibt, dokumentiert Arbeit. Es beantwortet eine einzige Frage, naemlich ob der Einsatz dort und dann stattgefunden hat, und danach schweigt es.
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Ein System, das im Minutentakt misst, beantwortet eine ganz andere Frage, naemlich wo dieser Mensch gerade ist, und es beantwortet sie ununterbrochen. Wo jemand Mittag gemacht hat, welchen Weg er nach Hause nimmt, wie lange er an der Ampel stand. Nichts davon koennen Sie einem Kunden in Rechnung stellen, und alles davon muessen Sie irgendwann rechtfertigen.
Gleiche Satelliten, gleiche App, gleicher Punkt auf der Karte. Der Unterschied ist eine Einstellung, und irgendjemand in Ihrem Betrieb hat sie getroffen. Falls das der voreingestellte Wert des Anbieters war, hat der Anbieter eine rechtliche Entscheidung fuer Sie getroffen, und tragen muessen Sie sie.
Vier Fragen vor der Unterschrift
In welchem Takt erfasst das System die Position, und laesst sich der aendern? Kann jemand im Buero ein Fahrzeug in Echtzeit fahren sehen, und wenn ja, wer genau? Wie lange werden Standortdaten aufbewahrt, und mit welcher Begruendung statt aus Gewohnheit? Und laesst sich die Erfassung ausserhalb der Arbeitszeit abschalten, etwa bei einem Fahrzeug, das am Wochenende privat genutzt wird?
Vier Fragen, keine davon technisch. Es sind organisatorische Entscheidungen im Gewand von Parametern, und in den meisten Betrieben trifft sie am Ende derjenige, der die Software installiert, weil sie sich vorher niemand geholt hat. In der Datenschutz-Folgenabschaetzung stehen die Antworten schwarz auf weiss, und genau die spricht spaeter fuer Sie.
Warum das Werkzeug bewusst wegschaut
Sobald GPS in einer Arbeits-App steckt, ist der bequeme Weg, alles zu sammeln. Jede Aktualisierung bringt eine Funktion, jede Funktion ein weiteres Feld, und ein stilles Update nach dem anderen weiss man, wo jemand seinen Samstagabend verbracht hat. GeoTapp wurde in die andere Richtung entwickelt. Ein Tipp oeffnet die Schicht, ein Tipp schliesst sie, der Standort wird nur in diesen beiden Momenten festgehalten und dazwischen gar nicht. Der Name erzaehlt es selbst, Geolokalisierung plus ein Tap plus eine App.
Jahrelang war das der schwierige Teil im Verkaufsgespraech, denn auf Funktionen zu verzichten, die der Wettbewerb auf die Titelseite druckt, sieht nach Schwaeche aus. Nach Schwaeche sieht es genau so lange aus, bis ein Betriebsrat am Tisch sitzt und fragt, was das System zwischen den Stempelungen eigentlich aufzeichnet.
Dieselbe Karte, zwei Richtungen
Arbeitsnachweis und Hinterherlaufen nutzen dieselbe Technik. Getrennt werden sie von einer menschlichen Entscheidung darueber, wo man aufhoert hinzusehen.
Hoert Ihr System am Tor des Kunden auf, haben Sie einen Nachweis fuer den Auftraggeber, der behauptet, es sei nie jemand erschienen. Hoert es nie auf, haben Sie ein Archiv, fuer das irgendwann jemand eine Begruendung verlangt. Und an dem Tag antwortet nicht der, der es Ihnen verkauft hat. Wie lange schieben Sie die digitale Zeiterfassung schon vor sich her, weil Ihnen niemand sagen konnte, wo die Grenze verlaeuft?
Betriebsverfassungsgesetz, Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6. Der Hamburgische Beauftragte fuer Datenschutz und Informationsfreiheit, Bussgeld gegen H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG in Hoehe von 35,3 Millionen Euro, 1. Oktober 2020. Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 5, 13, 25, 35 und 88, sowie Bundesdatenschutzgesetz Paragraf 26.
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