Schweizer Arbeitszeiterfassung: wer nach Art. 73a und 73b verzichten darf
16. Juni 2026 · 3 min
Wenn in der Schweiz das Wort Arbeitszeiterfassung fällt, kommt schnell die Hoffnung auf, man könne sich das Ganze sparen. Schliesslich kennt das Schweizer Recht Ausnahmen, das hat sich herumgesprochen. Und das stimmt. Nur sind diese Ausnahmen enger gefasst, als der Wunsch es gerne hätte, und wer sie falsch anwendet, steht am Ende schlechter da als der, der einfach erfasst hat.
Seit 2016 kennt die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz zwei Türen aus der vollständigen Erfassung heraus. Die eine ist Artikel 73a, der vollständige Verzicht. Die andere ist Artikel 73b, die vereinfachte Erfassung. Beide Türen sehen einladend aus, aber beide haben einen Türsteher, und der prüft genau.
Artikel 73a, der Verzicht, ist die schmalste Tür. Er gilt nur für Arbeitnehmer mit einer grossen Autonomie bei ihrer Arbeit, die zudem ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 120 000 Franken erzielen. Und es braucht eine schriftliche, individuelle Vereinbarung, getragen von einer Abmachung mit den Sozialpartnern. Für den typischen Handwerks-, Reinigungs- oder Servicebetrieb fällt damit der Verzicht in den allermeisten Fällen flach. Die Mitarbeiter dort haben weder dieses Einkommen noch jene Autonomie.
Bleibt Artikel 73b, die vereinfachte Erfassung. Sie ist die realistischere Option für kleine Betriebe. Hier wird nur die tägliche Arbeitsdauer festgehalten, nicht jeder einzelne Beginn und jedes einzelne Ende mit allen Pausen. In Betrieben mit weniger als fünfzig Beschäftigten genügt dafür eine schriftliche Einzelvereinbarung mit dem Mitarbeiter, in grösseren braucht es eine kollektive Lösung. Vereinfacht heisst aber nicht abgeschafft. Die tägliche Dauer muss weiterhin festgehalten werden, Tag für Tag.
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Hier liegt das verbreitetste Missverständnis. Viele Betriebe hören vereinfachte Erfassung und verstehen darunter, dass man die Stunden grob im Kopf behalten darf. Das ist falsch. Auch die vereinfachte Form verlangt eine nachvollziehbare Aufzeichnung der täglichen Arbeitsdauer. Was wegfällt, ist die Detailtiefe, nicht die Pflicht selbst. Wer das verwechselt, hat keine Erleichterung gewählt, sondern eine Lücke.
Die Erfassung bleibt, die Frage ist nur wie
Unterm Strich heisst das für die meisten Schweizer KMU: Eine Form der Erfassung müssen Sie führen. Die Frage ist nicht ob, sondern in welcher Tiefe und mit welchem Werkzeug. Und genau das ist eine gute Nachricht, denn die tägliche Arbeitsdauer sauber festzuhalten ist heute keine Bürde mehr, sondern eine Sache von zwei Berührungen.
Sich auf den Verzicht nach Art. 73a zu berufen, ohne die 120 000 Franken und die Autonomie wirklich zu erfüllen, ist wie ein abgelaufenes Generalabonnement vorzuzeigen und auf einen müden Kontrolleur zu hoffen. Manchmal geht es gut. Aber es ist kein Plan, es ist ein Glücksspiel.
Die einfache Form, einfach gemacht
Wenn das Gesetz ohnehin die tägliche Arbeitsdauer verlangt, dann sollte das Festhalten dieser Dauer so wenig Aufwand wie möglich kosten. Kein Formular, kein Excel, das jemand am Freitag ausfüllt, sondern eine Erfassung, die im Moment des Arbeitens entsteht und sich selbst zusammenrechnet.
Genau das leistet GeoTapp. Ein Tipp zum Starten, ein Tipp zum Beenden, und die tägliche Arbeitsdauer steht fest, geolokalisiert und unveränderbar festgehalten. Ob Sie die vollständige oder die vereinfachte Erfassung führen, ändert nichts am Werkzeug: Es hält genau das fest, was Ihr Modell verlangt, ohne dass jemand am Monatsende rechnen muss.
Die ehrliche Frage zum Schluss lautet also nicht, ob Sie um die Erfassung herumkommen, sondern ob die Form, die Sie heute nutzen, im Anlassfall standhält. Wenn Sie sich da nicht sicher sind, sehen Sie hier, wie die tägliche Arbeitszeit ohne Aufwand festgehalten wird.
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