Österreich: All-in-Verträge und die Pflicht zur Zeitaufzeichnung
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Österreich: All-in-Verträge und die Pflicht zur Zeitaufzeichnung

24. Juni 2026 · 3 min

In Österreich ist der All-in-Vertrag weit verbreitet, und er hat einen verführerischen Ruf: Ein Gehalt, das alles abdeckt, auch die Überstunden, und damit, so die verbreitete Annahme, kein lästiges Stundenzählen mehr. Genau diese letzte Annahme ist falsch, und sie ist teuer falsch. Ein All-in-Vertrag befreit nicht von der Pflicht, die Arbeitszeit aufzuzeichnen.

Halten wir zuerst fest, was ein All-in-Vertrag ist und was nicht. Er ist eine Gehaltsvereinbarung, bei der ein Pauschalbetrag bestimmte Mehrleistungen mit abgilt. Er ist keine Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz. Die Aufzeichnungspflicht nach Paragraf 26 AZG gilt für All-in-Mitarbeiter genauso wie für alle anderen. Der All-in-Vertrag regelt die Bezahlung, nicht die Dokumentation.

Der Grund dafür hat einen Namen: die Deckungsprüfung. Ein All-in-Gehalt deckt die Mehrleistungen nur so lange ab, wie es rechnerisch auch ausreicht. Arbeitet ein Mitarbeiter über das Jahr mehr, als die Pauschale wert ist, dann steht ihm die Differenz zu. Um zu wissen, ob die Pauschale gedeckt ist oder ob eine Nachzahlung fällig wird, müssen Sie eines wissen: wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden.

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Und damit kippt der vermeintliche Vorteil des All-in-Vertrags. Viele Betriebe schließen ihn gerade, um sich das Stundenzählen zu ersparen, und stellen dann fest, dass sie ohne Stundenzählen die Deckungsprüfung gar nicht durchführen können. Ohne Aufzeichnung wissen Sie nicht, ob die Pauschale gereicht hat. Sie hoffen es nur. Und Hoffnung ist vor dem Arbeits- und Sozialgericht keine gute Strategie.

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Das Risiko liegt beim Arbeitgeber

Kommt es zum Streit, etwa wenn ein All-in-Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und eine Nachzahlung für nicht gedeckte Überstunden fordert, dann zählt die Aufzeichnung. Gibt es keine, wirkt sich das zu Lasten des Arbeitgebers aus: Die Darstellung des Mitarbeiters bekommt Gewicht, und die Pauschale, die alles abdecken sollte, deckt am Ende eine Nachzahlung obendrauf nicht ab. Der All-in-Vertrag ohne Zeitaufzeichnung schützt nicht den Betrieb, er macht ihn angreifbar.

Die Aufzeichnung macht den All-in-Vertrag erst sicher

Richtig eingesetzt ist es genau umgekehrt. Eine saubere Zeitaufzeichnung ist das, was den All-in-Vertrag überhaupt verlässlich macht. Mit den echten Stunden in der Hand können Sie jederzeit zeigen, dass die Pauschale die Mehrleistung deckt, oder rechtzeitig erkennen, dass sie es nicht tut, und reagieren, bevor daraus eine Nachforderung wird. Die Aufzeichnung ist nicht der Gegner des All-in-Modells, sie ist seine Voraussetzung.

All-in-verträge zeitaufzeichnung

Einen All-in-Vertrag ohne Zeitaufzeichnung zu führen, ist wie eine Flatrate zu verkaufen, ohne den Verbrauch zu messen. Solange niemand nachrechnet, geht es gut. Es rechnet aber irgendwann jemand nach, und dann fehlt Ihnen genau die Zahl, die Sie gebraucht hätten.

Stunden erfassen, ohne Aufwand

Was ein österreichischer Betrieb mit All-in-Mitarbeitern braucht, ist keine komplizierte Lösung, sondern eine verlässliche: eine Aufzeichnung, die im Moment des Arbeitens entsteht und sich von selbst zur Jahressumme aufaddiert. Dann ist die Deckungsprüfung kein Kraftakt am Jahresende, sondern ein Blick auf eine Zahl, die ohnehin schon da ist.

Genau das leistet GeoTapp. Ein Tipp zum Starten, ein Tipp zum Beenden, und die geleistete Zeit steht fest, geolokalisiert und unveränderbar protokolliert. Die Stunden eines All-in-Mitarbeiters summieren sich mit, und ob die Pauschale sie noch deckt, sehen Sie, bevor es jemand anderes ausrechnet.

Wenn Sie All-in-Verträge einsetzen: Könnten Sie heute belegen, dass die Pauschale die tatsächlich geleisteten Stunden deckt? Wenn das eine Schätzung wäre, sehen Sie hier, wie die Deckungsprüfung zur Sache eines Blicks wird.

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